Stromkostenbremse: Antragsfrist endet am 31. Mai 2023
Die Antragstellung für den Stromkostenzuschuss für Privatpersonen, die ihren Haushaltsstrom über ihren gewerblichen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (G- und L- Stromzähler) mitbeziehen, ist noch bis zum 31. Mai 2023 möglich.