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Ausschreibung der Leitung der Abt. V/A/1 - "Handels- und Investitionspolitik"

Im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Verwaltungsbereich Wirtschaft, gelangt ab 1. August 2023 die Funktion des/der Leiters/in der Abteilung V/A/1 - "Handels- und Investitionspolitik" zur Nachbesetzung (Arbeitsplatzwertigkeit A 1/6 bzw. v1/4).

Das Aufgabengebiet der Abteilung der Abteilung V/A/1 umfasst die Angelegenheiten der Welthandelsorganisation (WTO) sowie der Ständigen Vertretung Österreichs bei der WTO in Genf, den EU-Ratsausschuss für Handelspolitik, Zollpräferenzen, Handels-, Investitions- und Stahlkomitee der OECD, der UNCTAD, ECE, sowie internationale Rohstoffangelegenheiten.

Ihr Anforderungsprofil:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft und stehen bereits in einem Dienstverhältnis zum Bund oder erfüllen die allgemeinen Aufnahmeerfordernisse gemäß § 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948.
  • Sie haben erfolgreich ein einschlägiges Hochschulstudium (Diplom- oder Mastergrad) absolviert
  • Sie verfügen über ausgezeichnete Englischkenntnisse in Wort und Schrift; weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil

Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen im Aufgabengebiet der Abteilung V/A/1, so auch Kenntnis einschlägiger Gesetze und Vertragsmaterien
  • Sie sind es gewohnt, vernetzt zu denken, innovative Konzepte zu entwickeln, sind strategisch orientiert und haben den Willen, an der Gestaltung Ihres beruflichen Umfeldes aktiv mitzuwirken und dieses weiterzuentwickeln.
  • Sie verfügen über ein hohes Maß an Managementfähigkeit, Organisations- und Koordinationsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Umsetzungsorientierung.
  • Sie überzeugen durch Verhandlungsgeschick, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit und lassen Überzeugungskraft sowie Repräsentationsfähigkeit erkennen.
  • Ihre Fähigkeit, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Teams zu führen und zu entwickeln, haben Sie bereits unter Beweis stellen können.

Ferner können Sie Ihr Profil durch gemäß  § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 erlangte Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z.B. in Wirtschaftsunternehmen, bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung) perfektionieren.

Die Einstellung erfolgt unter vorangehender Eignungsbeurteilung der geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit gleicher Gewichtung berücksichtigt werden.

Der Monatsbezug/Das Monatsentgelt beträgt mindestens EUR 3.805,80 brutto (für Beamtinnen und Beamte) bzw. mindestens EUR 3.289,40 (Einstiegsstufe für Vertragsbedienstete) bzw. mindestens EUR 5.378,50 (Regelstufe für Vertragsbedienstete). Dieser Betrag kann sich auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten oder sonstige Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- und Entlohnungsbestandteile erhöhen.

Da das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bemüht ist, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, werden nachdrücklich Frauen zur Bewerbung eingeladen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt werden, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen sind gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 bis zum 23.06.2023 (einlangend) an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Verwaltungsbereich Wirtschaft, Abteilung Präs/A/8 ("Personalwesen"), 1010 Wien, Stubenring 1, personal.wirtschaft@bmaw.gv.at zu richten.

Führen Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben die Gründe an, die Sie für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen. Sie werden des Weiteren eingeladen, Ihre Vorstellungen über die Funktionsausübung im Rahmen Ihrer schriftlichen Bewerbung darzulegen.

Wien, am 16.05.2023
Für den Bundesminister:
Mag. Roland WEINERT, MAS MSc