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Monatsbilanz zeigt weiterhin positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt: Ende April waren 327.308 Personen arbeitslos oder in Schulung gemeldet Das AMS hat bisher rund 1800 Beschäftigungsbewilligungen für ukrainische Vertriebene ausgestellt

Der Rückgang der pandemiebedingten Einschränkungen und die saisonalen Effekte haben der positiven Dynamik am Arbeitsmarkt zu weiterem Auftrieb verholfen. Ende April waren 327.308 Personen beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet: 254.755 Personen sind arbeitslos, 72.553 nehmen an Schulungsmaßnahmen teil. „Im Monatsrückblick wird deutlich, dass sich der Krieg in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Wirtschaftssanktionen gegen Russland im April insgesamt nur wenig auf die Arbeitslosigkeit ausgewirkt haben. Zwar wurde die Dynamik leicht abgebremst, der kleine Anstieg der letzten beiden Wochen ist aber zum Großteil der Beherbergung und Gastronomie geschuldet, also Effekten in der Zwischensaison vor dem Sommer“, sagt Arbeitsminister Martin Kocher.
Verglichen mit den vergangenen drei Jahren, in denen die Wirtschaft aufgrund der Pandemie teilweise eingeschränkt werden musste, zeigt sich eine hervorragende Entwicklung: Ende April des Vorkrisenjahres 2019 waren 33.894 Personen mehr arbeitslos oder in Schulung als derzeit. Im Vergleichszeitraum 2020 waren es um 244.169 Personen mehr und Ende April 2021 war die Zahl um 106.135 höher.

Auch die Kurzarbeit ist deutlich zurückgegangen: Ende April waren 52.588 Personen zur Kurzarbeit vorangemeldet. Der starke Rückgang im Vergleich zu Ende März (161.114 Voranmeldungen; Differenz: 108.526) liegt zum Großteil am Auslaufen der Corona-Kurzarbeit. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine sind bei den heimischen Unternehmern im Monatsrückblick insgesamt kaum erkennbar. Das aktuelle Modell der Kurzarbeit läuft mit Ende Juni aus. Es gäbe bereits Gesprächen zur Kurzarbeit ab Juli, so Kocher: „Klar ist, dass die Kurzarbeit nur noch punktuell zum Einsatz kommen wird. Jeder einzelne Fall wird von den Sozialpartnern und dem AMS geprüft werden.“ Damit wolle man verhindern, dass etwa Handwerksbetriebe, Baufirmen oder Gastronomiebetriebe trotz der nach wie vor sehr hohen Nachfrage ihre Angestellten zur Kurzarbeit anmelden.

Beschäftigungsbewilligungen für Vertrieben aus der Ukraine

„Als Bundesregierung unternehmen wir sämtliche Anstrengungen, um den vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern in Österreich Schutz zu bieten und ihnen eine Perspektive zu geben. Deshalb haben wir als BMA in Zusammenarbeit mit dem AMS eine breite Palette an Maßnahmen eingeführt, um Ukrainerinnen und Ukrainer über ihre Möglichkeiten zu informieren und ihre Qualifikation festzustellen. Die wichtigste Maßnahme war die Schaffung eines raschen und unbürokratischen Prozesses für die Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung, die den Arbeitsmarktzugang ermöglicht. Die Beschäftigungsbewilligung kann nach Erhalt der blauen Karte des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber beim AMS beantragt werden. Bis vergangenen Freitag (29.4.2022) wurden vom AMS 1.797 Beschäftigungsbewilligungen für ukrainische Vertriebene an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgestellt.  „Aktuell verzeichnen wir die meisten Beschäftigungsbewilligungen in Oberösterreich (418), gefolgt von Niederösterreich (363) und Wien (302). Das ist erfreulich, weil diese drei Bundesländer auch gleichzeitig diejenigen sind, in denen es Ende April die meisten offenen Stellen gab“ so Kocher abschließend.

[Red.]