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RECHTE HABEN IMMER SAISON

Kampagne der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft

Viele der in der österreichischen Landwirtschaft beschäftigten Saisonarbeitskräfte kommen aus dem Ausland. Nicht erst seit der COVID-19-Pandemie zeigt sich, wie wichtig und wertvoll ihr Einsatz ist, um Österreich stets mit hochwertigen Lebensmitteln versorgen zu können. Auch in anderen Branchen, wie der Hotellerie und Gastronomie, sind Saisonarbeitskräfte nicht mehr wegzudenken.

Saisonarbeitskräfte haben Rechte – wie alle in Österreich Beschäftigten. Für sie gelten die gleichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen, wie etwa Regelungen zur Arbeitszeit und zum Mindestlohn.

Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verantwortlich. Kontrollen erfolgen durch die zuständigen Behörden, insbesondere durch die Land- und Forstwirtschaftsinspektionen in den Bundesländern, aber auch durch die Finanzpolizei.

Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) hat im Sommer 2021 die Kampagne „#Rights4AllSeasons“ (Rechte für jede Saison) gestartet, die unter diesem Hashtag auch in den sozialen Medien zu finden ist. Die EU-Mitgliedsstaaten werden eingeladen, die Arbeit von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft sichtbarer zu machen und darauf hinzuweisen, dass diese die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.

In der Aktionswoche der ELA-Kampagne von 20. bis 24. September 2021 findet in Österreich eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe gegen Arbeitsausbeutung zum Austausch über das Thema Landwirtschaft statt. Die Finanzpolizei sowie die Land- und Forstwirtschaftsinspektionen führen Schwerpunktkontrollen durch.  

Auf ihren Webseiten bieten die Landarbeiterkammern (LAK) niederschwellige Informationen für Saisonarbeitskräfte in 14 Sprachen an, und auch die Landwirtschaftskammer (LWK) unterstützt ihre Mitglieder, indem sie die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.