Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einigung im Xayaburi - Laos Staudamm Beschwerdefall

Nach Vermittlung durch den österreichischen Nationalen Kontaktpunkt einigten sich Finance & Trade Watch Austria et al. und ANDRITZ HYDRO GmbH im Juli 2017 auf Zusammenarbeit für die Zukunft. Im Beschwerdeverfahren von NGOs unter Führung von Finance & Trade Watch Austria gegen die ANDRITZ HYDRO GmbH konnte ein Konsens erzielt werden. Gegenstand der Beschwerde der NGOs war eine mögliche Verletzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen bei Menschenrechten und Umweltstandards beim Kraftwerksbau in Laos durch die ANDRITZ HYDRO GmbH.

Die in einem Mediationsverfahren durch den österreichischen Nationalen Kontaktpunkt (öNKP) erreichte Einigung sieht ein gemeinsames Bemühen der Parteien für eine Verbesserung der Situation der lokalen Bevölkerung am Mekong vor. Das Unternehmen wird internationale Menschenrechts- und Umweltstandards, wie insbesondere in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen niedergelegt, in seinen Sorgfalts-Vorkehrungen für alle zukünftigen Projekte respektieren. Darüber hinaus wird das Unternehmen in seinen zukünftigen Unternehmenspolitiken verstärkt aktuelle internationale Standards – wie die OECD-Leitsätze – im Zusammenhang mit Menschenrechten, Umwelt und Sorgfaltsprüfung berücksichtigen. Auch wurde ein Follow up-Prozess zur Fortführung des Dialoges zwischen den Parteien vereinbart.

Abschluss und Ergebnisse Follow up-Prozess

Wie in der Gemeinsamen Erklärung der Verfahrensparteien vereinbart, wurden zwischen Februar 2018 und Juni 2018 vier Gespräche zwischen den Verfahrensparteien abgehalten. Im Anschluss wurden Erklärungen zu den seit Abschluss des Verfahrens erzielten Fortschritte an den öNKP übermittelt. Am 6. September 2018 fand ein Folge-Treffen der Verfahrensparteien beim öNKP statt. Beide Parteien haben den Folge-Prozess als konstruktiv und wertvoll beschrieben. Im Rahmen des Folge-Treffens wurden die Empfehlungen des öNKP aus der Gemeinsamen Erklärung von Juni 2017 besprochen. Beide Parteien erklärten, dass der konstruktive Dialog fortgesetzt werde.

Der öNKP gratuliert beiden Parteien zu den erzielten Fortschritten und begrüßt insbesondere das Vorhaben, den Dialog fortzusetzen. Der öNKP steht beiden Parteien weiterhin als Partner betreffend die Themen verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zur Verfügung.

In der Einigung wurde auch nochmals auf die OECD-Leitsätze und ihre Bedeutung verwiesen.  

OECD-Leitsätze und öNKP

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind der derzeit einzige multinational vereinbarte Kodex für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln von multinationalen Unternehmen für ihr Auslandsgeschäft. Dabei handelt es sich um Empfehlungen der Regierungen an multinationale Unternehmen, die in oder von den Teilnehmerstaaten aus operieren. Sie enthalten keine rechtsverbindlichen Maßstäbe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in einem globalen Kontext. Die Empfehlungen umfassen Menschenrechte, Umweltstandards, Empfehlungs betreffend Korruptionsbekämpfung bis zu steuerrelevanten Aspekten. 36 OECD-Mitgliedstaaten sowie 12 weitere Staaten (Argentinien, Ägypten, Brasilien, Costa Rica, Jordanien, Kasachstan Kolumbien, Marokko, Peru, Rumänien, Tunesien und Ukraine) haben sich völkerrechtlich verpflichtet, diese – dem geltenden Recht und international anerkannten Normen entsprechenden – Grundsätze und Maßstäbe für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und umzusetzen.

Gestützt werden die Leitsätze durch einen einzigartigen Umsetzungs-Mechanismus – die Nationalen Kontaktpunkte, Vermittlungs- und Schlichtungsplattformen, die Probleme in der Umsetzung, z.B. bei Beschwerden, aufgreifen. Der österreichische Nationale Kontaktpunkt ist im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eingerichtet.

Weiterführende Informationen

Die vom öNKP und der Verfahrenspartei unterzeichneten Dokumente - Archiv

Joint Statement_unterzeichnet_nicht barrierefreie Version (PDF, 378 KB)

Final Statement_unterzeichnet_nicht barrierefreie Version (PDF, 1 MB)

Kontakt

Mario Micelli
Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (öNKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: NCP-Austria@bmaw.gv.at
Telefon: (+43) 1 711 00-805 240 oder 808819
Fax: (+43) 1 711 00-8048819