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Lehrberufe mit B

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Bäcker/in (auslaufend) bei Eintritt bis 31. Juli 2019 gilt die AO  bis zum 31. Juli 2023
Nachfolgelehrberuf: Bäckerei
 

Lehrzeit in Jahren: 3

Ausbildungsvorschriften: II 192/2010

Prüfungsordnung: II 192/2010

Lehrberufslexikon des AMS: BäckerIn

Berufsprofil

  1. Durchführen von Bestellungen von Roh- und Hilfsstoffen zur Herstellung von Brot, Gebäck und Feinbackwaren (Feingebäck),
  2. Auswählen, Annehmen und Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagerung der Roh- und Hilfsstoffe,
  3. Abmessen und Abwägen von Roh- und Hilfsstoffen gemäß Rezepturen,
  4. Reinigen, Pflegen und Vorbereiten der in der Bäckerei eingesetzten Geräte, Apparate und Maschinen wie z.B. Waagen, Knetmaschinen, Rührmaschinen, Schleifmaschinen, Backöfen, Backgeräte, Dampfkammern, Gärschrankanlagen, Semmel- und Brotanlagen, Kühl- und Tiefkühlanlagen,
  5. Herstellen und Aufbereiten (z.B. Pressen, Schleifen, Zusammenziehen, Brotwirken) von Teigen für die maschinelle Formung und für die Handformung,
  6. Steuern und Überwachen des Gärvorganges, der Teiglockerung und der Teigruhe,
  7. Maschinelles Formen und Handformen von Brot, Gebäck und Feinbackwaren (Feingebäck),
  8. Herstellen und Vorbereiten von Überzügen und Füllungen sowie Füllen, Bestreichen, Glasieren und Zuckern von Feinbackwaren (Feingebäck),
  9. Backen von Brot, Gebäck und Feinbackwaren (Feingebäck),
  10. Lagern, Kühlen und Tiefkühlen von Backprodukten,
  11. Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Hygienevorschriften, Normen und Umweltstandards.

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at