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Sichere Gastfreundschaft

Die Bundesregierung präsentiert die nächsten Schritte im Pandemiemanagement

Durch die Eigenschaften der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 ist bereits seit einigen Monaten eine Entspannung der pandemischen Situation zu beobachten. Somit konnten seit Juni 2022 zahlreiche Lockerungen umgesetzt werden. Stufenweise soll nun bis 30. Juni 2023 der Krisenmodus aufgehoben werden.

Impfungen, die Abgabe von COVID-19-Medikamenten sowie das Testen von symptomatischen Personen sollen in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems integriert. Um für mögliche Gesundheitskrisen gerüstet zu sein, wird derzeit das Epidemiegesetz überarbeitet sowie ein aktualisierter Pandemieplan erstellt.

Neue Regelungen zur Rot-Weiß-Rot - Karte: Verbesserungen für Tourismus

Die Arbeitsmarktsituation ist eine der größten Herausforderungen der Tourismusbranche. Da die Tourismusbranche in den letzten Jahren stetig gewachsen ist, wurden auch schon vor der Corona-Pandemie im Tourismus zahlreiche Fachkräfte gesucht. Daher sind qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten für den touristischen Arbeitsmarkt von enormer Bedeutung. Mit den neuen Regelungen zur Rot-Weiß-Rot - Karte wirkt die Bundesregierung dem vorherrschenden Fachkräftemangel entgegen – insbesondere der Tourismus wird davon profitieren!

Durch Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus Drittstaaten erleichtert sowie das Zulassungsverfahren durch Digitalisierung vereinfacht und beschleunigt. Vor allem durch eine Ausweitung der Stammsaisonierregelung und die Möglichkeit, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Stammmitarbeiter weiter zu halten, können viele Betriebe langjährige Arbeitskräfte weiterhin beschäftigen. Auch die Umstellung des Punktesystems für Fachkräfte in Mangelberufen wird zukünftig eine Entlastung für den Arbeitsmarkt mit sich bringen. Mit der Reform der Rot-Weiß-Rot – Karte sollen qualifizierte und erfahrene Arbeitskräfte rascher und einfacher Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt bekommen und entsprechend entlohnt werden.

Rot-Weiß-Rot - Karte im Überblick

  • Die seit 1. Januar 2022 geltende Stammsaisonierregelung wird in ein flexibleres und dauerhaftes System übergeführt.
  • Saisonarbeitskräfte, die in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren in zumindest drei Kalenderjahren im selben Wirtschaftszweig jeweils mindestens drei Monate im Rahmen von Kontingenten befristet beschäftigt waren und sich bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice registrieren lassen, können unabhängig von Kontingenten Beschäftigungsbewilligungen erhalten.

  • Künftig sollen jene Saisonarbeitskräfte, die bereits seit mehreren Jahren Saisonarbeit in einem Betrieb geleistet haben, ungeachtet ihres Alters und ihrer Qualifikation eine Rot-Weiß-Rot – Karte für eine Beschäftigung bei ihrem bisherigen Arbeitgeber erhalten.
  • Als Stammmitarbeiter gelten Saisonarbeitskräfte, die über zwei Kalenderjahre als registrierte Stammsaisoniers mindestens sieben Monate pro Kalenderjahr im selben Wirtschaftszwei beschäftigt waren.
  • Um als Stammmitarbeiter aufgenommen werden zu können, braucht es außerdem ausreichende Deutschkenntnisse (A2) sowie einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

  • Für Fachkräfte in Mangelberufen werden für den Nachweis einer Berufsausbildung im Mangelberuf nun einheitlich 30 Punkte vergeben.
  • Die Punktevergabe erfolgt unabhängig davon, ob für den beantragten Beruf eine Lehrausbildung, der Abschluss einer berufsbildenden Schule oder ein Studium erforderlich ist.
  • Um das Kriterium der ausbildungsadäquaten Berufserfahrung besser berücksichtigen zu können, soll künftig die Vergabe von Punkten pro Halbjahr und nicht wie bisher pro Jahr erfolgen. Somit können zwei Punkte pro Jahr Berufserfahrung erreicht werden, wobei die Berufserfahrung in Österreich noch höher bewertet wird.

  • Die Gehaltsuntergrenze für Schlüsselkräfte über 30 Jahre wurde gesenkt und liegt nun bei allen Altersgruppen bei derzeit 2.835,00 Euro, das sind 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
  • Die Berufserfahrung wird auch bei einer anderen Ausbildung angerechnet.
  • Gleiche Punkteanzahl für Englisch- und Deutschkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.
  • Die Punktevergabe für den Nachweis der Berufserfahrung erfolgt zukünftig pro Halbjahr statt pro Jahr.

  • Erstmals wird eine Servicestelle für die RWR-Karte eingeführt. Die Austrian Business Agency (ABA) – Unit "Work in Austria" soll künftig als Plattform für die Beratung und Hilfestellung bei der Zulassung von Fach- und Schlüsselkräften im Rahmen des Rot-Weiß-Rot – Karten Verfahrens fungieren und dabei auch das Recht auf Akteneinsicht erhalten.
  • Dadurch erhalten Antragsteller im Zuge des Antragstellungsverfahrens Unterstützung und Information.

Ökosoziale Steuerreform entlastet Tourismus

Der Nationalrat hat die Ökosoziale Steuerreform beschlossen. Das Gesamtvolumen der Entlastung liegt bis 2025 bei über 18 Mrd. Euro. Für die Tourismuswirtschaft enthält die Reform mehrere wichtige Elemente, die ein gemeinsames Ziel haben: Die Entlastung unserer Betriebe, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich!

  • Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) auf 23 Prozent: Derzeit beträgt sie 25 Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen. Beginnend mit 2023 wird die Körperschaftssteuer um 2 Prozent gesenkt – d.h. jeweils 1 Prozent im Jahr 2023 und 2024.
  • Als weitere Entlastungsmaßnahme für Betriebe wurde der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von derzeit 13 auf 15 Prozent  angehoben. Damit werden insbesondere jene Unternehmen, die krisenbedingt Verluste erlitten haben, durch eigenkapitalstärkende Maßnahmen im Ausmaß von 50 Mio. Euro pro Jahr unterstützt.
  • Angelehnt an der Investitionsprämie wird ein Investitionsfreibetrag mit Ökologisierungskomponenten in Höhe von bis zu 350 Mio. Euro geschaffen. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird von derzeit 13 auf 15 Prozent erhöht. Davon profitiert besonders die investitionsintensive Tourismusbranche.
  • Gerade die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie die Gastronomie, Reise- und Veranstalterbranche haben oft viele kleinere Anschaffungen zu verzeichnen. Diese Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlagegutes, das nicht mehr als 800 Euro kostet, kann derzeit sofort unter dem Titel "geringwertiges Wirtschaftsgut" als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mit der ökosozialen Steuerreform wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800,00 Euro auf 1.000,00 Euro erhöht. Die Erhöhung der Grenze geringwertiger Wirtschaftsgüter führt ab dem Jahr 2023 – neben einer administrativen Entlastung – zu einer jährlichen Liquiditätssteigerung von bis zu 150 Mio. Euro.
  • Analog zur bereits bestehenden steuerbegünstigten Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde ein steuerlicher Freibetrag für Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens beschlossen. Unternehmen können ihre Mitarbeiter künftig mit bis zu 3.000,00 Euro steuerfrei am wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs beteiligen. Eine Beteiligung am Erfolg des Unternehmens stellt für beschäftigte Mitarbeiter einen wichtigen Motivationsfaktor dar und bewirkt eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen – dies ist gerade für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft mit massiven Mitarbeitermangel von Vorteil. Die Einführung des Freibetrages für Mitarbeitergewinnbeteiligungen im Jahr 2022 führt zu einer Entlastung von bis zu 125 Mio. Euro pro Jahr.
  • Zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer werden gesenkt. Mit 1. Juli 2022 soll zuerst die zweite Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent, gesenkt werden. Die Senkung der zweiten Tarifstufe führt zu einer Entlastung von bis zu 2,15 Mrd. Euro pro Jahr. Die Senkung der dritten Tarifstufe (von 42 auf 40 Prozent) ab 1. Juli 2023 führt zu einer zusätzlichen Entlastung von bis zu 600 Mio. Euro pro Jahr. In den Jahren 2022 und 2023 erfolgt die Umsetzung dieser Tarifsenkung durch einen Mischsteuersatz.
  • Weiters wird der Familienbonus von 1.500,00 auf 2.000,00 Euro pro Kind und Jahr sowie der Kindermehrbetrag von 250,00 auf 450,00 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 erhöht.
  • Mit der Reform wird auch für mehr Gerechtigkeit im Zuge einer fairen Besteuerung von Vermittlungsplattformen gesorgt, indem intensiv an einer internationalen Einigung (globale Steuerreform) gearbeitet wird.

Fünf Alltagsempfehlungen, die uns auch weiterhin helfen können:

Hände waschen

Bei Fragen oder Anregungen zu diesem Thema schreiben Sie bitte an: info@sichere-gastfreundschaft.at