Rechtsgutachten über die kompetenzrechtlichen Grundlagen eines bundesweiten Beherbergungsregisters
Die nationale Begleitgesetzgebung zur EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung wirft aufgrund der nationalen Kompetenzverteilung eine Vielzahl von verfassungsrechtlichen Fragen auf, da viele unterschiedliche Materien betroffen sind. Dabei spielt unter anderem die Errichtung eines bundesweiten Beherbergungsregisters eine bedeutende Rolle.
Das vorliegende Gutachten soll die kompetenzrechtlichen Grundlagen eines bundesweiten Beherbergungsregisters nach Maßgabe der Vorgaben der EU-Verordnung darstellen und klären, wie eine kompetenzkonforme Umsetzung eines solchen Registers durch Erlassung von aufeinander abgestimmten gesetzlichen Regelungen sowohl des Bundes als auch der Länder möglich wäre.
Zudem wird dargelegt, bei welchen Behörden die Kompetenz zur Durchführung des Registrierungsverfahrens und zur Führung des lokalen Beherbergungsregisters liegen könnte. Zuletzt geht das Gutachten auch darauf ein, wie die von der EU-Verordnung geforderte einheitliche nationale Zugangsstelle ausgestaltet sein könnte und welche Behörden damit betraut werden könnten.