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Leuchtturmprojekte 2023: „Innovative Konzepte zur Klimafolgenanpassung und Resilienz im Tourismus“

Das BMAW ruft im Rah­men des "Ös­ter­rei­chi­schen Pro­gramms für länd­li­che Ent­wick­lung 2014 - 2020" und in An­wen­dung der All­ge­mei­nen Rah­men­richt­li­ni­en für die Ge­wäh­rung von För­de­run­gen aus Bun­des­mit­teln (ARR) 2014 und der ein­schlä­gi­gen EU-Be­stim­mun­gen zur Ein­rei­chung von För­de­rungs­an­trä­gen in der VHA 16.02.2.a, Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus, auf.

Hotel mit Steg am See

Bekanntmachung des Projektaufrufes in der Vorhabensart 16.02.2.a (LE-Programm 2014 – 2020)

Der Stichtag für die Einreichung von Projektvorhaben ist der 16. August 2023.

Zielsetzung der aktuellen Leuchtturmförderungsaktion zum Thema „Innovative Konzepte zur Klimafolgenanpassung und Resilienz im Tourismus“ ist es, dass Tourismusbetriebe, Tourismusverbände und andere regionale Stakeholder in ländlichen Gebieten sich zusammenfinden und vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Klimawandels ein Konzept zur Adaptierung und Stärkung des Tourismusangebots erarbeiten bzw. mit Hilfe von Expertinnen und Experten erarbeiten lassen. Die im Konzept zu adressierenden Maßnahmen können von der saisonalen Erweiterung bzw. Adaptierung bis zur kompletten Neuausrichtung des touristischen Angebots reichen. Die spätere Umsetzung des erarbeiteten Konzepts ist nicht Teil der gegenständlichen Förderungsaktion.

Die maximale Projektlaufzeit ist mit 31. Dezember 2024 begrenzt.

Die förderbaren Gesamtkosten müssen mindestens 20.000,00 Euro (Untergrenze) betragen. Die Höhe der Förderung beträgt bei Kooperationsprojekten 70 % der förderbaren Kosten - maximal jedoch 200.000,00 Euro pro Projekt (De-minimis-Grenze gemäß EU-Beihilfenrecht). Für den aktuellen Fördercall stehen Mittel in der Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro zur Ver­fü­gung (Tourismusförderungsmittel des Bundes und ELER-Mittel).

Im aus­führ­li­chen Pro­jekt­auf­ruf (Do­ku­ment A) sind die thematische Zielsetzung und die for­ma­len Be­din­gun­gen hin­sicht­lich För­de­rungs­wer­ber, För­de­rungs­ge­gen­stand, För­de­rungs­um­fang, Pro­jekt­lauf­zeit und Aus­wahl­ver­fah­ren, die für die Teil­nah­me an der För­der­ak­ti­on gel­ten, näher beschrieben.

Logoleiste BMAW LE 14-20 EU

EINREICHSTELLE UND FRIST

Förderungsanträge können bis spätestens 16. August 2023 (es gilt das Datum des Poststempels) beim BMAW eingereicht werden. Der unterfertigte Förderungsantrag samt den erforderlichen Beilagen ist postalisch zu übermitteln an:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
Abt. VIII/4 - Tourismus-Förderungen
z.H. Frau AL Mag. Martina Titlbach-Supper
Stubenring 1, 1010 Wien

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG

Da nur vollständige Förderungsanträge im nachfolgenden Prüf- und Auswahlverfahren berücksichtigt werden können, sind die folgenden Unterlagen fristgerecht mit dem Förderungsantrag vorzulegen:

  • Vorlage B Förderungsantrag
  • Vorlage C Vorhabensdatenblatt
  • Vorlage D Formblatt Kostenaufstellung und Zeitplan
  • Ausführliche Projektbeschreibung samt Konzeptlayout
  • Empfehlungsschreiben des Landes
  • Firmenbuch- bzw. Vereinsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag bzw. Statuten

Das Dokument „Ausfüllhilfe“ gibt Hilfestellung für die korrekte Vervollständigung des Förderungsantrags (Vorlage B) und des Vorhabensdatenblatts (Vorlage C).

Abhängig von der Rechtsform des Förderwerbers/Antragstellers können von der Bewilligenden Stelle noch weitere Unterlagen angefordert werden, wie bspw. De-minimis Formblatt, Kooperationsvereinbarung und Mitgliederliste, Finanzamtsbestätigung oder für KMU der Nachweis der aufrechten Gewerbeberechtigung aus Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Frau Mag.a Renate Penitz, Abt. VIII/4, Tel: +431/71100-807773, E-Mail: abt-84@bmaw.gv.at zur Verfügung.