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Entlastungspaket für die Menschen und Unternehmen in Österreich

Das Entlastungspaket der Bundesregierung zur Abfederung der Teuerung bringt eine Kombination aus kurzfristigen Maßnahmen, mit denen die Bevölkerung und Unternehmen sofort entlastet werden, und langfristigen, strukturellen Änderungen. Insgesamt wird bis 2026 ein Volumen von 28 Mrd. Euro bereitgestellt.

Wer schnell hilft, hilft doppelt

Von der aktuellen Situation sind besonders Personen mit geringem Einkommen und Familien betroffen. Daher werden die ersten Maßnahmen für sie bereits im Sommer umgesetzt. Die Auszahlung einer zusätzlichen Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind soll noch im August erfolgen, später werden der erhöhte Familienbonus Plus in Höhe von 2.000 Euro und Anfang 2023 der erhöhte Kindermehrbetrag wirksam. Für Personen mit geringem Einkommen wird bereits im September der Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro ausbezahlt. Im Herbst werden alle in Österreich lebenden Erwachsenen mit 500 Euro unterstützt. Diese werden über den erhöhten Klimabonus sowie den Anti-Teuerungsbonus ausbezahlt.

Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Es werden auch mehrere Maßnahmen gesetzt, um speziell Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten: In den Jahren 2022 und 2023 kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber eine steuer- und abgabenfreie Prämie in Höhe von jeweils bis zu 3.000 Euro an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbezahlen. Mit Anfang 2023 wird zudem der Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rückwirkend für 2022 wirksam. 2023 soll auch die Senkung der Lohnnebenkosten und die Abschaffung der kalten Progression wirksam werden. Durch diese Maßnahmen bleibt unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern langfristig mehr Netto vom Brutto.

Unterstützung für österreichische Unternehmen

Die österreichische Wirtschaft wird mit rund einer Milliarde Euro entlastet – und zwar dort, wo die Belastung am größten ist: Bei den steigenden Energiepreisen. Besonders energieintensive Unternehmen sind davon betroffen. Um die Kostenbelastung dieser Unternehmen zu mindern, wird das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 auf den Weg gebracht. Damit werden in einigen Wirtschafts- bzw. Teilsektoren Stromkosten besonders stromintensiver Produktionsprozesse teilweise finanziell kompensiert. Unternehmen, und hier insbesondere KMU, die stark von den steigenden Energiepreisen belastet sind, erhalten einen direkten Zuschuss für ihre Mehrkosten im Bereich Energie. Denn klar ist: Durch die Unterstützung unserer Unternehmen werden auch die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Wirtschaftsstandorts und die Arbeitsplätze in Österreich gesichert.

Digi-Scheck wird bis 2024 verlängert

Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften – insbesondere im Tourismus – ist auch die Stärkung der Lehrausbildung und ihrer Reputation wichtiger denn je. Daher wird der Digi-Scheck bis 2024 verlängert. Pro Lehrling und Kalenderjahr werden bis zu drei Kursmaßnahmen in der Höhe von jeweils maximal 500 Euro gefördert.