Energiekostenzuschuss für Unternehmen Vergangenen Mittwoch präsentierte die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen.
Das neue Förderprogramm federt erhöhte Energiekosten für Unternehmen ab, indem bei Strom, Erdgas und Treibstoffen 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr übernommen werden.
Damit reagiert die Bundesregierung auf die gestiegenen Energiepreise: "Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat leider merklich negative Effekte auf den europäischen Energiemarkt und die Preisbildung. Die Energiekosten sind auch in Österreich zuletzt stark gestiegen. Um die österreichischen Haushalte zu entlasten, wurde neben dem zweitgrößten Antiteuerungspaket in der EU vor kurzem auch die Strompreisbremse eingeführt, in einem weiteren Schritt entlasten wir nun die Unternehmen. Mit dem Energiekostenzuschuss unterstützen wir energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe. Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag, um Mehrkosten, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise am Weltmarkt entstanden sind, abzufedern", betont Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Der Energiekostenzuschuss im Überblick
- Die Förderung ist Teil des Anti-Teuerungspakets. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise soll das gesetzlich verankerte Budget von 450 Millionen Euro auf 1,3 Milliarden Euro erhöht werden.
- Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.
- Um eine zielsichere Unterstützung sicherzustellen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zum Energieverbrauch und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen.
Die einzelnen Förderstufen des Energiekostenzuschusses im Überblick
Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen und sieht insgesamt vier Förderstufen vor. Es werden damit energieintensive österreichische Unternehmen gefördert, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen.*
Stufe 1
In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.**
Stufe 2
Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
Stufe 3
Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
Stufe 4
In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Fristen und Fakten des Energiekostenzuschusses für Unternehmen
Förderungszeitraum
Es werden Energie-Mehrkosten vom 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 gefördert. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
Registrierung
Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
Antragsstellung
Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.
Nicht berechtigte Unternehmen
Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird aktuell an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen.
Anmerkungen
*Die 3 Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 ODER auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater bestätigt wird. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.
**Während Stufe 1 nationale Spielräume erlaubt, sind die Förderkriterien ab Stufe 2 europarechtlich besonders eng vorgegeben.