Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Pflegelehre: Duale Ausbildung für die Pflegeassistenzberufe

Das neue Modell bietet eine praxisorientierte, betriebliche Ausbildung für die Pflegeassistenzberufe. Der Einstieg ist ohne Unterbrechung nach Abschluss der Schulpflicht möglich.

Pflege
  Foto Adobe Stock

Mit 1. September 2023 traten die Ausbildungsvorschriften für die Pflegeassistenzberufe "Pflegeassistenz" und "Pflegefachassistenz" in Kraft. Die neue Ausbildungsschiene ermöglicht, dass junge Menschen unmittelbar nach Abschluss der Schulpflicht in eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege eintreten können. In den Lehrbetrieben - in der Regel Pflegeeinrichtungen - werden den Lehrlingen praxisorientierte Ausbildungsinhalte vermittelt. Die Berufsschule findet - vorerst an vier geplanten Standorten - vorrangig in Kooperation mit Gesundheits- und Krankenpflegeschulen statt. Der Berufsschulunterricht umfasst Fachtheorie, ergänzende Fachpraxis und Allgemeinbildung.

Die dreijährige (Pflegeassistenz) und vierjährige (Pflegefachassistenz) Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) vorgeschriebenen Schutzalters von 17 Jahren. Das bedeutet, dass Pflegemaßnahmen unmittelbar an Patientinnen und Patienten erst ab dem 17. Lebensjahr vorgenommen werden dürfen. Davor können Simulationen zur Vermittlung von medizinisch-pflegerischen Maßnahmen zum Einsatz kommen. Tätigkeiten mit persönlichem Kontakt, die der Erreichung von sozialen und kommunikativen Kompetenzen (zur Erhöhung der Lebensqualität, zur sozialen Teilhabe, Gesprächsführung, ...) dienen, können bereits vorher in die Ausbildung einbezogen werden.

Die Lehrausbildung zu den Pflegeassistenzberufen wurde als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Im Jahre 2028 wird eine Evaluierung mit wissenschaftlicher Begleitung stattfinden.