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Arbeitsmarktförderungen

Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet eine breite Palette an Unterstützungen und Förderungen an.

Schülerinnen und Schüler können sich beim AMS gezielt über den österreichischen Arbeitsmarkt und spannende Berufsbilder informieren, Arbeitsuchende werden in ihrem beruflichen Fortkommen unterstützt und Betriebe finden schneller gut ausgebildetes Personal.

Weitere Förderungen sind durch den Europäischen Sozialfonds vorgesehen.

Ziele der Arbeitsmarktförderung

Laut Arbeitsmarktservicegesetz (§ 29 und § 34) soll das AMS Leistungen an und für Personen erbringen, um sie in folgenden Punkten zu unterstützen:

  1. die Überwindung von kostenbedingten Hindernissen der Arbeitsaufnahme
  2. eine berufliche Aus- oder Weiterbildung oder die Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme
  3. die (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt
  4. die Aufrechterhaltung einer Beschäftigung

Das AMS fördert damit neben arbeitslosen Personen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Zielgruppen der Arbeitsmarktförderung

Arbeitsmarktförderungen haben die Aufgabe, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen. Besonders zu fördernde Zielgruppen sind daher:

  • Menschen mit fehlender oder nicht (mehr) verwertbarer Berufsausbildung
  • Jugendliche mit Einstiegsproblemen
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach Berufsunterbrechungen
  • längerfristig aus dem Erwerbsleben ausgegrenzte Personen
  • Personen mit arbeitsmarktrelevanten Behinderungen
  • ältere Personen
  • vom Strukturwandel betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Auf arbeitsmarktpolitische Förderungen gibt es keinen Rechtsanspruch. Rechtliche Grundlagen stellen das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz dar. Im Detail werden die Förderungen und Beihilfen des AMS im sozialpartnerschaftlich besetzten Verwaltungsrat des AMS ausgestaltet.

Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

Arbeitsmarktpolitisch geförderte Qualifizierungsangebote vermitteln sowohl fachliche Kenntnisse als auch sogenannte Schlüsselkompetenzen. Das Arbeitsmarktservice setzt seit einigen Jahren auf den forcierten Ausbau von arbeitsplatznahen Qualifizierungsmaßnahmen. So werden im Rahmen der "Arbeitsplatznahen Qualifizierung" (AQUA) und Implacementstiftungen arbeitslose Personen in Kooperation mit personalsuchenden Unternehmen auf einen konkreten Fachkräftebedarf hin qualifiziert. Die "Ausbildungsgarantie bis 25" bündelt abschlussorientierte Angebote mit dem klaren Schwerpunkt auf Absolvierung einer Lehrabschlussprüfung für junge Erwachsene mit maximal einem Pflichtschulabschluss.

Beschäftigungsförderungen ermöglichen es am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen im Rahmen einer geförderten Beschäftigung auch nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt wieder am Erwerbsleben teilzuhaben. Zudem sichern sie Beschäftigungsverhältnisse in Krisenzeiten (zum Beispiel über Kurzarbeit) ab. Dabei ist zwischen den auf Einzelarbeitsplätze bezogenen Instrumenten der Eingliederungsbeihilfe und Kombilohnbeihilfe und projektorientierten Beschäftigungsmaßnahmen in Sozialökonomischen Betrieben und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten zu unterscheiden.

Weitere Unterstützung für Arbeitsuchende bietet das Arbeitsmarktservice beispielsweise in Form des Unternehmensgründungsprogramms oder im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen. Diese dienen der Orientierung oder helfen persönliche Vorfeldprobleme zu lösen, bevor die Wiederaufnahme einer Beschäftigung erreichbar scheint.

Kurzarbeit

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde das Kurzarbeitsmodell mehrfach an die damaligen Erfordernisse angepasst. Im Oktober 2023 erfolgte die Rückkehr zum regulären Modell.

Die Kurzarbeit hat als Ziel die Vermeidung von Arbeitslosigkeit im Fall von vorübergehenden, nicht saisonbedingten, wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Außerdem kann die ausgefallene Arbeitszeit für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Qualifizierungen genutzt werden.

ASIZ-Umweltstiftung

Seit Frühjahr 2022 fördert die „Umweltstiftung“ Aus- und Weiterbildungen für gering Qualifizierte und bzw. oder Personen mit einem nicht mehr verwertbaren Lehrabschluss in Green Jobs.

Bis zu 1.000 Teilnehmende sollen so innerhalb von max. 24 Monaten Aus- und Weiterbildungslehrgänge und außerordentliche Lehrabschlüsse absolvieren, die den im Regierungsprogramm 2020 bis 2024 vereinbarten Umweltzielen gerecht werden. In die Stiftung sind Unternehmen aus Wirtschaftszweigen einbezogen, die aufgrund ihrer Produktion und Dienstleistungen zur Senkung der Schadstoffemissionen beitragen (etwa Installateurinnen und Installateure, Dachdeckerinnen und Dachdecker, Elektrikerinnen und Elektriker, landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen).

Schulungszuschlag Neu (früher Bildungsbonus)

Der Bildungsbonus wurde als Anreiz für längere Ausbildungen im Rahmen der Corona-Joboffensive geschaffen, um Abbrüche aufgrund einer geringen Existenzsicherung während der Qualifizierung zu vermeiden. Aufgrund der positiven Wirkungen wurde der Bildungsbonus mit 1. Jänner 2024 durch den Schulungszuschlag Neu unbefristet verlängert und um eine zeitliche Staffelung erweitert.

Hinweis

Für Personen, die eine Maßnahme zwischen dem 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2023 begonnen haben und bereits einen Bildungsbonus erhalten, bleibt die Förderung unverändert. Es erfolgt kein Umstieg in den Schulungszuschlag Neu!

Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Maßnahme und danach, ob ein allfälliger Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung vor Beginn der Maßnahme besteht:

  • Alle Schulungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhalten ab 2024 einen Schulungszuschlag in einfacher Höhe von rund 75 Euro pro Monat.
  • Besteht unmittelbar vor Beginn der Maßnahme ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung und dauert eine Schulung länger als 4 Monate, wird dieser Zuschlag verdreifacht und beträgt ca. 224 Euro monatlich.
  • Bei einer Maßnahmendauer von mindestens 365 Tagen und Vorliegen von Leistungsansprüchen gibt es den Schulungszuschlag in fünffacher Höhe, rund 374 Euro pro Monat.
Hinweis

Ab Erreichen eines Grenzbetrages von täglich 51,20 Euro wird lediglich der dreifache Zuschlag ausbezahlt.

Informationen zu Förderungen des AMS

Auf der Webseite des Arbeitsmarktservice sind sowohl Förderungen für Unternehmen als auch Förderungen für Beschäftigte und Arbeitsuchende genauer beschrieben. Konkrete Informationen zu beruflicher Aus- und Weiterbildung sind in der Weiterbildungsdatenbank des AMS abrufbar.

Letzte Aktualisierung: 4. Jänner 2024