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Der Beschwerdemechanismus der OECD-Leitsätze

Als einziges staatlich geschütztes internationales Instrument für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sehen die OECD-Leitsätze einen integrierten Beschwerdemechanismus für Auslandsgeschäfte vor (sogenannte "Besondere Fälle"). Die Nationalen Kontaktpunkte (NKP) bieten in den Teilnehmerstaaten eine außergerichtliche Vermittlungs- und Schlichtungsplattform für Beschwerden wegen behaupteter Verstöße gegen die OECD-Leitsätze und schließen damit eine wichtige Lücke in Richtung grenzüberschreitende Rechenschaftspflicht von multinationalen Unternehmen.

Der Vermittlungsprozess durch einen NKP bietet den beteiligten Parteien einen Rahmen für einen konstruktiven Dialog mit Stakeholdern und damit die Basis für langfristige gemeinsame Änderungsprozesse. Die Parteien haben ein höheres Maß an Kontrolle über den Einigungsprozess als in formellen Verfahren. Zudem stellt eine einvernehmliche Einigung zumeist eine raschere und kostengünstigere Alternative zu formellen oder gerichtlichen Verfahren dar.

Ziel eines jeden Beschwerdeverfahrens ist es, durch einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen den Parteien eine gemeinsame und künftig tragfähige Lösung zu erarbeiten und damit zur wirksamen Anwendung der OECD-Leitsätze beizutragen. NKP sind keine Justizbehörden und Beschwerden - sogenannte besondere Fälle - keine formalen Rechtsfälle. Dementsprechend geht es in einem Vermittlungsverfahren nicht um Sanktionen für behauptete Verstöße in der Vergangenheit, sondern um eine kritische Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt und die Findung einer für beide Seiten zufriedenstellenden und nachhaltigen Lösung für die Zukunft. 

Jede Person oder Organisation kann eine Beschwerde gegen ein multinationales Unternehmen einreichen, das vermeintlich gegen die OECD-Leitsätze verstoßen hat. Die Beschwerde ist an den zuständigen NKP zu richten. Zuständig ist grundsätzlich der NKP jenes Landes, in dem sich der behauptete Verstoß ereignete. Ist in diesem Land kein NKP eingerichtet, ist die Beschwerde an den NKP jenes Landes zu richten, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat.

Hält der NKP eine eingehendere Prüfung für angemessen, wird ein Vermittlungsprozess gestartet. Im Zug dessen versucht der NKP, zwischen den Parteien zu vermitteln, die Vorwürfe kritisch zu beleuchten und eine für die Zukunft tragfähige Einigung der Parteien im Sinne der OECD-Leitsätze zu erzielen. 

Aktuelle Besondere Fälle des öNKP

Am 16. März 2022 brachte die Open Society Justice Initiative eine Beschwerde gegen die Telekom Austria AG wegen vermeintlichen Verstößen gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ihrer Tochter A1 Belarus im Zusammenhang mit mehreren Internetabschaltung in Belarus im Zuge von Protesten gegen die Präsidentschaftswahl im Zeitraum August bis Dezember 2020 beim öNKP ein. Der besondere Fall wurde mit der ersten Evaluierung (Initial Assessment) am 1. August 2023 zur weiteren Behandlung im Einklang mit den OECD-Leitsätzen angenommen: 

Erste Evaluierung (EN) vom 1. August 2023 (PDF, 166 KB)

Mit der Abschlusserklärung des öNKP wurde der besondere Fall am 25. Juli 2024 erfolgreich abgeschlossen:

Abschlusserklärung des öNKP (EN) vom 25. Juli 2024 (PDF, 296 KB)

Abgeschlossene Fälle

Nach Vermittlung durch den österreichischen Nationalen Kontaktpunkt (öNKP) einigten sich Finance & Trade Watch Austria et al. und ANDRITZ HYDRO GmbH im Juli 2017 auf Zusammenarbeit für die Zukunft. Im Beschwerdeverfahren von NGOs unter Führung von Finance & Trade Watch Austria gegen die ANDRITZ HYDRO GmbH konnte ein Konsens erzielt werden. Gegenstand der Beschwerde der NGOs war eine mögliche Verletzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards beim Kraftwerksbau in Laos durch die ANDRITZ HYDRO GmbH.

Die in Mediationsverfahren durch den öNKP erreichte Einigung sieht ein gemeinsames Bemühen der Parteien für eine Verbesserung der Situation der lokalen Bevölkerung am Mekong vor. Das Unternehmen wird internationale Menschenrechts- und Umweltstandards, wie insbesondere in den OECD-Leitsätzen niedergelegt, in seinen Sorgfalts-Vorkehrungen für alle zukünftigen Projekte respektieren. Darüber hinaus wird das Unternehmen in seinen künftigen Unternehmenspolitiken verstärkt aktuelle internationale Standards - wie die OECD-Leitsätze - im Zusammenhang mit Menschenrechten, Umwelt und Sorgfaltsprüfung berücksichtigen. Auch wurde ein Follow-up-Prozess zur Fortführung des Dialogs zwischen den Parteien vereinbart.

Abschluss und Ergebnisse des Follow-up-Prozesses

Wie in der Gemeinsamen Erklärung der Verfahrensparteien vereinbart, wurden zwischen den Parteien von Februar 2018 bis Juni 2018 vier Gespräche angehalten. Im Anschluss wurden Erklärungen zu den seit Abschluss des Verfahrens erzielten Fortschritte an den öNKP übermittelt. Am 6. September 2018 fand ein Folge-Treffen der Verfahrensparteien beim öNKP statt. Beide Parteien beschrieben den Folge-Prozess als konstruktiv und wertvoll. Im Rahmen des Folge-Treffens wurden die Empfehlungen des öNKP aus der Gemeinsamen Erklärung im Juni 2017 besprochen. Beide Seiten erklärten die Absicht, den konstruktiven Dialog fortsetzen zu wollen.

Der öNKP gratuliert beiden Parteien zu den erzielten Fortschritten und begrüßt insbesondere das Vorhaben, den Dialog fortzusetzen. Der öNKP steht den Parteien weiterhin als Partner betreffend die Themen verantantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zur Verfügung.

In der Einigung wurde auch nochmals auf die OECD-Leitsätze und ihre Bedeutung verwiesen.

Weiterführende Informationen

Die vom öNKP und der Verfahrensparteien unterzeichneten Dokumente - Archiv

  • Gewerkschaft Privatangestellte Druck-Journalismus-Papier und Produktionsgewerkschaft vs. KBA Mödling AG und Druckmaschinenhersteller Koenig Bauer AG: Zurückziehung der Beschwerde wegen Einigung auf Sozialplan vom 14. Februar 2014
  • Gewerkschaft der Privatangestellten Druck-Journalismus-Papier vs. Novartis: Abschließende Erklärung des öNKP vom 17. Juli 2009 (PDF, 111 KB)
  • Internationale Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter-Vereinigung/Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung vs. Global Sports Lanka/GST Beteiligungsgesellschaft Abschließende Erklärung vom 17. Juli 2009 (PDF, 98 KB)
  • Congo Mining Holding Ltd. gegen H.C.Starck GmbH wegen Illegaler Extraktion von natürlichen Ressourcen (Koltan) und Export von Mineralien aus der Demokratischen Republik Kongo vom 26. Mai 2006.

Weiterführende Informationen

Muster/Formular für die Einbringung einer Beschwerde

Kontakt

Mario Micelli
Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (öNKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: NCP-Austria@bmaw.gv.at
Telefon: (+43) 1 711 00-805 240 oder 808819
Fax: (+43) 1 711 00-8048819