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VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte  (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) wurden 2011 durch den Menschenrechtsrat einstimmig gebilligt. Diese beruhen auf drei Säulen:

  1. die Pflicht der Staaten, die Menschenrechte zu schützen (auch gegenüber Bedrohungen seitens wirtschaftlicher Akteure),
  2. die Pflicht der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren und
  3. das Recht auf Wiedergutmachung im Falle erlittener Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Akteure.

Die "UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenreche" bieten einen konsensfähigen Rahmen, um eine menschenrechtliche Regulierung von großen Wirtschaftsunternehmen in unterschiedlichen Kontexten voranzubringen. Sie sind ein wichtiger Schritt vorwärts bei den Bemühungen zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Unternehmen. Außerdem bieten diese einen maßgeblichen globalen Rahmen für staatliche Pflichten und unternehmerische Verantwortlichkeiten, um greifbare Ergebnisse für betroffene Einzelpersonen und Gemeinschaften zu erzielen und damit auch dazu beizutragen, eine sozial nachhaltige Globalisierung zu ermöglichen.

Bei der Aktualisierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2011 wurden die UN-Leitprinzipien vollinhaltlich in diese integriert.

Das Projekt UNGP 10+

Im Rahmen ihres Mandats zur Förderung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) führte die UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte zum 10-jährigen Jubiläum des Beschlusses im Jahr 2021 eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der UNGP durch. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass die UNGP zu bedeutenden Fortschritten geführt haben, indem ein gemeinsamer Rahmen für alle Beteiligten beim Umgang mit unternehmensbezogenen Menschenrechtsrisiken und -auswirkungen geschaffen wurde. Dennoch gäbe es noch beträchtliche Herausforderungen hinsichtlich der kohärenten Umsetzung.

Daher komplettiert die UNGP 10+ Roadmap für das nächste Jahrzehnt die Bewertung des ersten Jahrzehnts der UNGP mit vorausschauenden Empfehlungen für die kommenden zehn Jahre in acht Aktionsbereichen.

Im Rahmen ihres Mandats zur Förderung der UNGP führt die UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte ein Projekt durch, um einen Kurs für ein Jahrzehnt von Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft und Menschenrechte festzulegen. Diese Bemühungen, die auf umfassenden Konsultationen der Interessengruppen beruhen, werden eine Bestandsaufnahme der bisherigen Erfolge vornehmen, bestehende Lücken und Herausforderungen bewerten und vor allem eine ehrgeizige Vision und einen Fahrplan für die breitere und umfassendere Umsetzung der UNGP bis 2030 entwickeln.

Der globale Konsultationsprozess zur Entwicklung des Fahrplans umfasst die Zusammenarbeit mit OHCHR und UNDP sowie einer Reihe anderer Partner.

Das UNGPs 10+-Projekt wird Treiber und Möglichkeiten untersuchen, um die Umsetzung von UNGPs in den nächsten zehn Jahren zu beschleunigen. In Anerkennung der Beweise dafür, was einige der stärksten Treiber für die Änderung der Geschäftspraxis darstellt, fokussiert das Projekt Folgendes:

  • die Rolle wirksamerer Regulierungsfaktoren (die obligatorische Dimension des „Smart Mix“, der von den UNGPs für Maßnahmen der Regierung vorgeschrieben wird) und
  • die Rolle und Hebelwirkung der Akteure des Finanzsektors

Dieser Fokus erkennt an, dass die aktuelle globale Situation trotz besorgniserregender Trends die Möglichkeit bietet, die Achtung der Menschenrechte erneut in den Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit zu stellen: Die derzeitige Welle verbindlicher Gesetze zur Sorgfaltspflicht für Menschenrechte, die zunehmende Aufmerksamkeit zu "ESG" unter Investoren und den Forderungen "Menschen und Planeten in den Mittelpunkt der Reaktionen auf die Covid-19-Pandemie und die Wirtschaftskrise" zu stellen.

Weiterführende Informationen:

Kontakt

Abteilung OECD, Nachhaltigkeit: oecd@bmaw.gv.at