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Verbringung von Dual-Use-Gütern

Eine Verbringung ist die Lieferung, Beförderung, elektronische Übermittlung oder Bereitstellung eines Gutes (Waren, Software oder Technologie) aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat.

Die Verbringung ist nur für Güter des Anhangs IV der Dual-Use-Verordnung genehmigungspflichtig. Das sind unter anderem die meisten der Nukleargüter, die dem Sicherheitskontrollgesetz 2013 unterliegen (Kategorie 0 der Dual-Use-Verordnung mit Ausnahmen).

Grundsätzlich sind folgende Dokumente notwendig:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at