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EU-Bauprodukteverordnung

Die EU-Bauprodukteverordnung schafft EU-weit harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. Bevor ein Bauprodukt auf dem Markt der EU bereitgestellt wird, muss eine sogenannte "Leistungserklärung" erstellt werden, wenn das Bauprodukt von einer "harmonisierten Norm" erfasst ist oder dafür eine "Europäische Technische Bewertung" ausgestellt wurde.

Die EU-Bauprodukteverordnung, Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates: Englische Version (PDF, 219 KB), Deutsche Version (PDF, 1017 KB), Berichtigung der Deutschen Version (PDF, 720 KB) gilt seit 1.7.2013.

Delegierte Rechtsakte zur EU-Bauprodukteverordnung der Europäischen Kommission

Bezugsdokumente

Kontakt

Bauprodukte: bauprodukte@bmaw.gv.at