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Verlängerte Lehrzeit und Teil-Qualifikation

Manche Jugendliche können aus verschiedenen Gründen
keine Lehre in der üblichen Form machen.
Sie können eine Lehre machen,
die besser zu ihren Möglichkeiten passt.
Zum Beispiel haben diese Jugendlichen mehr Zeit für die Lehre.
Die Lehre kann um 1 – 2 Jahre verlängert werden.
Oder die Jugendlichen machen nur einen Teil der Lehre,
die Teil-Qualifikation.

Wer kann die besonderen Formen der Lehre machen?

  • Menschen mit Behinderungen
  • Menschen, die in der Sonderschule waren.
  • Personen, die keinen Abschluss einer Hauptschule
    oder Neuen Mittelschule haben.
  • Personen, die aus persönlichen Gründen keine Lehrstelle bekommen.
    Sie bekommen davor eine Beratung.

Diese Lehrlinge bekommen Betreuung durch
eine Berufsausbildungs-Assistentin oder einen Berufsausbildungs-Assistenten.
Diese Person begleitet und unterstützt die Jugendlichen und die Betriebe,
damit die Lehre erfolgreich abgeschlossen wird.

Der Betrieb kann eine Förderung des AMS bekommen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des AMS
und auf der Seite Arbeit und Behinderung: