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Die Arbeit des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes (öNKP)

Der öKNP hat den Auftrag, die Bekanntheit der OECD-Leitsätze zu steigern, Unternehmen, Arbeitnehmerseite und Zivilgesellschaft bei diesbezüglichen Fragen beizustehen und zur Lösung von Problemen in Bezug auf die Anwendung der OECD-Leitsätze beizutragen. Letzterer Auftrag betrifft den unverbindlichen und außergerichtlichen Schlichtungsmechanismus der OECD-Leitsätze, in welchem versucht wird, Verstöße gegen die OECD-Leitsätze einvernehmlich zwischen den beteiligten Parteien zu lösen. In seiner Arbeit wird der öKNP von einem Lenkungsausschuss (LAUS) unterstützt. Untenstehend finden Sie Informationen zu: Bekanntmachung der OECD-Leitsätze, Beschwerdeverfahren, Lenkungsausschuss (LAUS) und OECD Peer Review des öNKP aus 2019.

Eine wesentliche Aufgabe des öNKP ist die Steigerung der Bekanntheit der OECD-Leitsätze. Dazu veranstaltet der öNKP in regelmäßigen Abständen Diskussionsforen und Expertengespräche und bringt sich aktiv in Veranstaltungen anderer Stakeholder zum Thema verantwortungsvolle Unternehmensführung ein. Zudem stellt der öNKP Informationsmaterial zu den OECD-Leitsätzen bereit, steht für Anfragen zur Anwendung und Relevanz der OECD-Leitsätze zur Verfügung und bezieht Stellung zu damit einhergehenden Fragen.

Die Bekanntmachungsaktivitäten für das Jahr 2024 sind im Arbeitsprogramm 2024 (PDF, 108 KB) zusammengefasst.

Weitere Informationen zu aktuellen Veranstaltungen

Die Nationalen Kontaktpunkte bieten in den Teilnehmerstaaten eine außergerichtliche Vermittlungs- und Schlichtungsplattform für Beschwerden wegen behaupteter Verstöße gegen die OECD-Leitsätze. Die Behandlung einer solchen Beschwerde erfolgt in Übereinstimmung mit den "Verfahrensregelungen" im Teil II der OECD-Leitsätze. Ergänzend hierzu sind in der Geschäftsordnung des öNKP verfahrensrechtliche Bestimmungen vorgesehen. Als praktische Anleitung stellt der österreichische Nationale Kontaktpunkt dazu den Leitfaden zum Beschwerdeverfahren (PDF, 212 KB) zur Verfügung.

Der Vermittlungsprozess durch einen Nationalen Kontaktpunkt bietet den beteiligten Parteien einen Rahmen für einen konstruktiven Dialog mit Stakeholdern und damit die Basis für langfristige gemeinsame Änderungsprozesse. Ziel eines jeden Beschwerdeverfahrens ist es, durch einen offenen und konstruktiven Dialog zwischen den Parteien eine gemeinsame und für die Zukunft tragfähige Lösung zu erarbeiten und damit zur wirksamen Anwendung der OECD-Leitsätze beizutragen.

Jede betroffene natürliche Person oder Organisation kann wegen eines behaupteten Verstoßes eines Unternehmens gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eine Beschwerde beim österreichischen Nationalen Kontaktpunkt (öNKP) im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft einbringen. Grundsätzlich ist jener Nationale Kontaktpunkt zur Behandlung einer Beschwerde zuständig, in dessen Land der behauptete Verstoß gegen die OECD-Leitsätze stattgefunden hat. Sollte dieses Land jedoch über keinen Nationalen Kontaktpunkt verfügen, ist die Beschwerde beim Nationalen Kontaktpunkt jenes Landes einzubringen, in dem das beschuldigte Unternehmen seinen firmenrechtlichen Hauptsitz hat.

Hält der zuständige Nationale Kontaktpunkt eine eingehendere Prüfung der Beschwerde für angemessen, wird bei Zustimmung der Parteien ein Vermittlungsprozess gestartet. In diesem wird versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln, die Vorwürfe kritisch zu beleuchten und eine Einigung der Parteien zu erzielen. Jede Beschwerde, die an den öNKP gerichtet wird, schließt mit der Erarbeitung einer Abschlusserklärung ab, das auf der Website des öNKP veröffentlicht wird. Können sich die Parteien einigen, wird eine gemeinsame Abschlusserklärung erstellt, in der die aufgeworfenen Fragen, der Verlauf des Verfahrens und die erzielte Einigung erörtert werden. Können sich die Parteien im Wesentlichen nicht einigen oder wird das Verfahren aufgrund der mangelnden Beteiligung einer Partei abgebrochen, verfasst der öNKP einen Abschlussvermerk.

Der öNKP ergreift die notwendigen Maßnahmen zum Schutz sensibler Informationen. Dabei sind sensible Daten und Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse während des Verfahrens und nach Abschluss des Verfahrens zu wahren. Lesen Sie auch die Geschäftsordnung des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes (PDF, 178 KB) und den Leitfaden zum Beschwerdeverfahren (PDF, 212 KB) für weitere Informationen.

Muster/Formular für die Einbringung einer Beschwerde

Bisher abgeschlossene besondere Fälle:

  • Finance & Trade Watch Austria vs. Andritz Hydro GmbH betr. Xayaburi-Staudamm in Laos: Abschließende Erklärung vom 17. Juni 2017 (PDF, 259 KB)
  • Gewerkschaft Privatangestellte Druck-Journalismus-Papier und Produktionsgewerkschaft vs. KBA Mödling AG und Druckmaschinenhersteller Koenig Bauer AG: Zurückziehung der Beschwerde wegen Einigung auf Sozialplan vom 14. Februar 2014
  • Gewerkschaft der Privatangestellten Druck-Journalismus-Papier vs. Novartis: Abschließende Erklärung des öNKP vom 17. Juli 2009 (PDF, 111 KB)
  • Internationale Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter-Vereinigung/Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung vs. Global Sports Lanka/GST Beteiligungsgesellschaft Abschließende Erklärung vom 17. Juli 2009 (PDF, 98 KB)
  • Congo Mining Holding Ltd. gegen H.C.Starck GmbH wegen Illegaler Extraktion von natürlichen Ressourcen (Koltan) und Export von Mineralien aus der Demokratischen Republik Kongo vom 26. Mai 2006.

Zur Unterstützung des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes (öNKP) wurde ein Lenkungsausschuss eingerichtet, welchem Vertreterinnen und Vertreter von anderen Bundesministerien, Interessensvertretungen und der Zivilgesellschaft sowie ein Experte mit Kenntnissen in einvernehmlicher, außergerichtlicher Streitschlichtung angehören.

Die Aufgaben des Lenkungsausschusses umfassen u.a. die Beratung des öNKP in allen Angelegenheiten betreffend die Umsetzung der OECD-Leitsätze, die Mitwirkung an der Erstellung des Jahresberichtes an den OECD-Investitionsausschuss, die Förderung eines breiten Dialogs über die Leitsätze mit dem betroffenen Adressatenkreis (Stakeholder) sowie die Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des öNKP. Lesen Sie mehr in der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses (PDF, 157 KB).

Entsprechend der Geschäftsordnung des Lenkungsausschusses ist ein kurzes und anonymisiertes Ergebnisprotokoll der Sitzungen des Lenkungsausschusses auf der Homepage des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes zu veröffentlichen:

Weitere Protokolle zu den Sitzungen des Lenkungsausschusses - Archiv

Jahresberichte des öNKP an die OECD

Entsprechend den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen erstatten die Nationalen Kontaktpunkte jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeiten an den Investitionsausschuss der OECD. Diese werden auch auf der OECD-Website veröffentlicht. An dieser Stelle finden Sie alle bisher vom öNKP erstellten Jahresberichte an die OECD:

Vom österreichischen Nationale Kontaktpunkt (öNKP) erstellte jährliche Jahresberichte über seine Aktivitäten:

Jahresbericht der OECD zu den OECD-Leitsätzen

2019 OECD-Jahresbericht zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen 2019 _ Englisch

Die freiwilligen Peer Reviews wurden 2011 in die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufgenommen und dienen dazu, sowohl die Anwendung der OECD-Leitsätze als auch die Arbeit der Nationalen Kontaktpunkte zu verbessern.

Im zweiten Halbjahr 2017 begann die erste Peer Review des öNKP. Dazu bereitete der öNKP Informationsmaterial auf und ersuchte ausgewählte Stakeholder um ihr Feedback. Am 14. und 15. Dezember 2017 fand ein Vor-Ort Besuch des Prüfteams, bestehend aus Vertreterinnen des OECD-Sekretariats und der Nationalen Kontaktpunkte Deutschlands, Finnlands und Schwedens statt. In acht Panels mit den Mitarbeitern des öNKP und mehr als 40 Stakeholdern überprüfte das Prüfteam die Bekanntheit und Reputation, das Informationsmaterial und die Zugänglichkeit des öNKP.

2018 wurde die Peer Review fortgeführt und im Dezember in der OECD-Arbeitsgruppe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln präsentiert. Dabei wurde die Fachkompetenz des öNKP und das Ausmaß an Aktivitäten zur Bekanntmachung der OECD-Leitsätze besonders positiv hervorgehoben.

Die Peer Review des öNKP wurde am 13. März 2019 vom Investitionsausschuss der OECD angenommen. Insgesamt gibt es acht Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Tätigkeit des öNKP in den Bereichen "Struktur/institutionelle Regelungen", "Bekanntmachung der Leitsätze" und "Besondere Fälle". Der öNKP berichtete in der Sitzung der OECD-Arbeitsgruppe für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im November 2019 über die Umsetzung dieser Empfehlungen.

Der LAUS des öNKP begrüßt die Erkenntnisse der Peer Review des öNKP in einer umfangreichen Stellungnahme: Siehe Stellungnahme LAUS (PDF, 123 KB).

Die Peer Review des öNKP war Gegenstand der parlamentarischen Anfrage 3813/J vom 2. Juli 2019 und wurde am 2. September beantwortet.

Weiterführende Informationen

Austria NCP Peer Review 2019 en (PDF, 1 MB)

Kontakt

Mario Micelli
Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (öNKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: NCP-Austria@bmaw.gv.at
Telefon: (+43) 1 711 00-805240 oder 808819
Fax: (+43) 1 711 00-8048819