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Gesetze inkl. EG-K Sachverständigenliste

Das Druckgerätegesetz, BGBl. I Nr. 161/2015, gibt den legistischen Rahmen für den Bereich Druckgeräte (Druckgeräte inklusive Dampfkessel und Rohrleitungen, Druckbehälter, ortsbewegliche Druckgeräte, Aerosolpackungen und Versandbehälter) vor.

Das Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG), BGBl. Nr. 212/1992, gibt den legistischen Rahmen für den Bereich der Bedienung und Beaufsichtigung von Dampfkesseln und Wärmekraftmaschinen vor.

Änderung/en:
BGBl. I Nr. 136/2001 (Artikel 26)
BGBl. I Nr. 96/2009
Geltende Fassung

Das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K 2013), BGBl. I Nr. 127/2013, gibt den legistischen Rahmen für den Bereich Emissionen von Kesseln und Gasturbinen vor und trat mit 12.7.2013 in Kraft.

Änderung/en:
BGBl. I Nr. 81/2015 (Artikel 2)
Geltende Fassung

Liste der Sachverständigen gemäß § 34 Abs. 4 EG-K 2013 (PDF, 242 KB)

Kontakt

Abteilung Gewerbetechnik, Druckgeräte, Kesselwesen: druckgeraete@bmaw.gv.at

Letzte Aktualisierung: 27. April 2021