Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wohnungspolitik

Wohnungspolitische Verantwortung

In die wohnungspolitische Verantwortung des BMAW (Abteilung V/7) fällt

  • die Wahrnehmung österreichischer Interessen in informellen Fragen des Wohnungswesens im Rahmen der Europäischen Union sowie internationaler Organisationen, wie beispielsweise den Vereinten Nationen
  • sowie vor allem die legistische Zuständigkeit für die gesetzlichen Rahmenbedingungen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft.

Anlässlich der vom Wirtschaftsministerium am 20. Jänner 2012 veranstalteten Enquete: "Wohnbau im Wandel" wurde auch die von der FGW erstellte Studie: "Wohnbauförderung als Instrument zur Sicherung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Österreich"  vorgestellt.

Auf Basis einer weiteren Studie der FGW vom April 2014 sowie aktueller Erhebungen von Statistik Austria hat das BMDW ein Handbuch zur "Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft in Österreich – Zahlen, Daten und Fakten" herausgebracht, das zu einer Versachlichung der wohnungspolitischen Diskussion beitragen soll.

Das Handbuch zur Wohnungspolitik wurde im Herbst 2021 vom IIBW aktualisiert und soll dem wohnungspolitischen Diskurs weitestgehend aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zugrundelegen. 

Informelle EU-Kooperationen

Wohnungspolitik fällt nicht in die unmittelbare Zuständigkeit der EU. Seit knapp drei Jahrzehnten gibt es jedoch einen informellen Erfahrungsaustausch und unregelmäßige Treffen auf Ministerebene (zuletzt im Jahr 2022 in Nizza). Auch auf internationaler Ebene wird ein informeller Erfahrungsaustausch gepflegt, beispielsweise bei Treffen der UNECE in Genf und zuletzt - in größerem Rahmen - bei der Veranstaltung HABITAT III der Vereinten Nationen in Quito.

Gemeinnütziges Wohnungswesen

Das vom BMAW legistisch betreute, sogenannte Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (=WGG) und die darin gründenden Verordnungen (Entgeltrichtlinienverordnung 1994, Gebarungsrichtlinienverordnung, Prüfungsrichtlinienverordnung, Bilanzgliederungsverordnung)

  • sollen einerseits optimale Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit der 185 gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) schaffen,
  • andererseits ist das WGG Basis für die Vermietung und Verwaltung von bundesweit rund 971.000 Wohnungen (etwa 25 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes).

Im Zusammenhang mit den zukünftigen Herausforderungen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft insbesondere in Zusammenhang mit Flächenverbrauch und steigenden Grund- und Baukosten beleuchtet eine vom BMAW bei WH consulting engineers 2021 in Auftrag gegebene Updatestudie die Möglichkeiten, Risiken und Chancen für sogenanntes Reconstructing (Abriss und Neubau). Darin finden sich insbesondere Erfahrungen mit bereits durchgeführten Projekten sowie daraus resultierende Handlungsanleitungen für Unternehmen und Politik.

Verwaltungskostensätze (Entgeltrichtlinienverordnung 1994, ERVO 1994)

Seit 1998 erfolgt die jährliche Anpassung der Pauschalsätze zur Berechnung der (gemeinnützigen) Hausverwaltungsentgelte nur mehr auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (= VPI). Das heißt auch, dass auf der Kostenseite höhere Kollektivvertragsabschlüsse der Branche durch Rationalisierungsmaßnahmen der gemeinnützigen Unternehmen wettgemacht werden müssen. Die historischen sowie die jeweils geltenden Höchstsätze sind seit dem Jahr 2017 auf der Homepage des Revisionsverbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen veröffentlicht.

Kontakt

Wohnungs- und Siedlungspolitik: wohnungspolitik@bmaw.gv.at