Bewertung und Auszeichnung Sie können sich für das Gütesiegel und darüber hinaus für maximal zwei Auszeichnungen bewerben:
equalitA - Gütesiegel für innerbetriebliche Frauenförderung
Mithilfe eines hoch standardisierten Analyse- und Bewertungsprozesses wird die Güte der betrieblichen Frauenförderungsbemühungen gemessen, dadurch kann das Gütesiegel equalitA verliehen werden. Basis der Bewertung ist ein Online-Fragebogen, der vom Unternehmen auszufüllen ist, die Bewertung orientiert sich an folgenden Kriterien:
- kein Erhalt des Gütesiegels, wenn im Falle einer gerichtlichen Verurteilung in Bezug auf das Gleichbehandlungsgesetz keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt worden sind.
- falls gesetzlich verpflichtet: Vorlegen des Einkommensberichts nach den gesetzlichen Grundlagen (Einkommensbericht). Falls bislang nicht erfüllt, ist bis zum 1. Quartal 2024 ein Einkommensbericht vorzulegen.
- Repräsentanz von Frauen in allen Unternehmensbereichen und Führungspositionen
- Gleichbehandlung
- Gezielte Suche und Einstellung von Frauen
- Gehaltsentscheidungen
- Leistungsbewertung
- Maßnahmen zur Einkommenstransparenz
- Potenzialorientierte Personalentwicklung
- Auszeiten- und Karenzmanagement
- Gendersensible Sprache und Unternehmenskultur
- Strukturelle Verankerung von Frauenförderung
- Maßnahmen gegen Diskriminierung
Auszeichnung
Darüber hinaus können Unternehmen optional eine besonders innovative Maßnahme zur betrieblichen Frauenförderung zur Auszeichnung einreichen. Es kann insgesamt ein Projekt eingereicht werden, das in maximal zwei Kategorien mitmachen kann – unterteilt in die zwei Unternehmensgrößen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU):
- Wirksamkeit in Bezug auf Gleichstellung
- Wirksamkeit für den Standort Österreich
- Potenzial für Zukunftstrends
Insgesamt werden bis zu sechs Unternehmen ausgezeichnet.
Kriterien für die Erlangung der Auszeichnung sind:
- betriebliche Frauenförderung ist die klare und primäre Motivation und Intention der innovativen Maßnahme
- klare strategische Herangehensweise zur Frauenförderung
- glaubwürdiges Commitment
- Begleitung der Maßnahme durch transparente und offene Kommunikation, Einbindung der Stakeholder
- Maßnahme ist in Hinblick auf die betriebliche Frauenförderung geeignet und wesentlich
- Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der Maßnahme ist gewährleistet
Die Endauswahl der innovativsten Maßnahmen und siegreichen Unternehmen erfolgt durch eine Jury bestehend aus FachexpertInnen sowie führenden Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft.