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Bewertung und Auszeichnung Sie können sich für das Gütesiegel und darüber hinaus für maximal zwei Auszeichnungen bewerben:

equalitA - Gütesiegel für innerbetriebliche Frauenförderung

Mithilfe eines hoch standardisierten Analyse- und Bewertungsprozesses wird die Güte der betrieblichen Frauenförderungsbemühungen gemessen, dadurch kann das Gütesiegel equalitA verliehen werden. Basis der Bewertung ist ein Online-Fragebogen, der vom Unternehmen oder der Organisation auszufüllen ist, die Bewertung orientiert sich an folgenden Kriterien:

  • kein Erhalt des Gütesiegels, wenn im Falle einer gerichtlichen Verurteilung in Bezug auf das Gleichbehandlungsgesetz keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt worden sind.
  • falls gesetzlich verpflichtet: Vorlegen des Einkommensberichts nach den gesetzlichen Grundlagen (Einkommensbericht). Falls bislang nicht erfüllt, ist bis zum 1. Quartal 2024 ein Einkommensbericht  vorzulegen.
  • Repräsentanz von Frauen in allen Unternehmens- oder Organisationsbereichen und Führungspositionen
  • Gleichbehandlung
  • Gezielte Suche und Einstellung von Frauen
  • Gehaltsentscheidungen
  • Leistungsbewertung
  • Maßnahmen zur Einkommenstransparenz
  • Potenzialorientierte Personalentwicklung
  • Auszeiten- und Karenzmanagement
  • Gendersensible Sprache und Unternehmenskultur
  • Strukturelle Verankerung von Frauenförderung
  • Maßnahmen gegen Diskriminierung

Auszeichnung

Darüber hinaus können Unternehmen und Organisationen optional eine besonders innovative Maßnahme zur betrieblichen Frauenförderung zur Auszeichnung einreichen. Es kann insgesamt ein Projekt eingereicht werden, das in maximal zwei Kategorien mitmachen kann – unterteilt in die zwei Unternehmensgrößen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU):

  • Wirksamkeit in Bezug auf Gleichstellung  
  • Wirksamkeit für den Standort Österreich  
  • Potenzial für Zukunftstrends

Insgesamt werden bis zu sechs Unternehmen und Organisationen ausgezeichnet.

Kriterien für die Erlangung der Auszeichnung sind:

  • betriebliche Frauenförderung ist die klare und primäre Motivation und Intention der innovativen Maßnahme
  • klare strategische Herangehensweise zur Frauenförderung
  • glaubwürdiges Commitment
  • Begleitung der Maßnahme durch transparente und offene Kommunikation, Einbindung der Stakeholder
  • Maßnahme ist in Hinblick auf die betriebliche Frauenförderung geeignet und wesentlich
  • Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der Maßnahme ist gewährleistet

Die Endauswahl der innovativsten Maßnahmen und siegreichen Unternehmen und Organisationen erfolgt durch eine Jury bestehend aus FachexpertInnen sowie führenden Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft.

Kontakt

equalitA@bmaw.gv.at