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Staatsgrenze

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft leistet durch die von ihm gesetzlich wahrzunehmende Aufgabe der Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung gutnachbarschaftlicher Verhältnisse zu den acht Anrainerstaaten Österreichs. Diese Aufgabe wird im Rahmen bilateraler Grenzkommissionen durchgeführt, die aus je einer Delegation Österreichs und des jeweiligen Nachbarstaates bestehen. In der Grenzkommission sind österreichischerseits alle interessierten Stellen von Bund und Ländern vertreten. Schwerpunkte dieser Aufgabe sind die Erhaltung der klaren Erkennbarkeit des Staatsgrenzverlaufes in der Natur sowie die technische und rechtliche Dokumentation der Staatsgrenze.

Innerstaatlich sind die Angelegenheiten der Staatsgrenze im Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986 i.g.F. und im Staatsgrenzgesetz, BGBl. Nr. 9/1974 i.g.F., geregelt. Das Staatsgrenzgesetz enthält Bestimmungen über die Durchführung zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Vermessung und Vermarkung der Staatsgrenze und zur Regelung bestimmter Angelegenheiten der Staatsgrenze.

Staatsgrenzen im vereinten Europa

Sie sollten aber keineswegs Hemmnisse darstellen. Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, solche Hemmnisse für die Wirtschaft, für die Kultur und für viele andere Bereiche abzubauen. Grenzüberschreitende Projekte unterstützen den Abbau, da die Zusammenarbeit in den Grenzregionen intensiviert wird.

Für gemeinschaftliche Baumaßnahmen an den Grenzen der Republik Österreich ist aber die Kenntnis des Grenzverlaufes nach wie vor wichtig. Die Grenzvermarkung durch Grenzsteine ermöglicht, den Grenzverlauf in der Natur klar zu erkennen. In rechtsverbindlichen Grenzurkunden ist der Verlauf der Staatsgrenze vermessungstechnisch festgehalten. Die Dokumentation des genauen Verlaufes der Staatsgrenze ist für gemeinschaftliche Projekte unentbehrlich.

Da Staatsgrenzen insbesondere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an Wegen und Flüssen geändert werden, ist die Grenzvermarkung und die Dokumentation des Grenzverlaufes in solchen Fällen zu aktualisieren. Solche Änderungen werden zwischen den Staaten vertraglich geregelt. Die Staatsgrenze ist somit zu betreuen, um jederzeit aktuelle Unterlagen für Maßnahmen an der Grenze bereitstellen zu können.

Weiterführende Informationen

Baumaßnahmen an der Staatsgrenze

Kontakt

Staatsgrenzen: post.staatsgrenzen@bmaw.gv.at