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Marktüberwachung

Die Verordnung der Europäischen Union (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 169/1 vom 25.6.2019, stellt innerhalb der Europäischen Union den Rechtsrahmen für die gemeinschaftliche Marktüberwachung und die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten dar.

Die EU möchte es einfacher machen, die Verbreitung nicht sicherer Produkte zu beschränken oder sie ganz vom Unionsmarkt fern zu halten. Die seit 15.7.2021 in Geltung stehende Verordnung widmet sich speziell dem wachsenden Online-Handel und stellt durch spezielle Pflichten für diesen Sektor weiterhin den fairen Wettbewerb sicher.

Durch die Marktüberwachung soll generell gewährleistet sein, dass Produkte, die die Gesundheit oder Sicherheit der Benutzer gefährden können oder die innerhalb der Europäischen Union geltende Harmonisierungsrechtsvorschriften nicht erfüllen,

  • vom Markt genommen werden bzw.
  • ihre Bereitstellung auf dem Markt untersagt oder eingeschränkt wird

und dass die Öffentlichkeit, die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darüber informiert werden.

Die Marktüberwachung für die dem Geltungsbereich der Verordnung unterliegenden Produkte fällt in Österreich in Bundes- wie Länderzuständigkeiten. Auf Bundesebene liegt die Marküberwachung in der Verantwortung verschiedener Bundesminister und wird je nach Produktgruppe von Bundesbehörden oder von Bezirksverwaltungsbehörden in Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung vollzogen.

Die bundesweite Koordination der Marktüberwachung erfolgt durch die Verbindungsstelle, diese Funktion wird durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wahrgenommen.

Kontakt

Abteilung Elektrotechnik: et@bmaw.gv.at