Ausfuhr von Verteidigungsgütern und Feuerwaffen
Die Ausfuhr stellt die Lieferung von Verteidigungsgütern bzw. Feuerwaffen aus Österreich in einen Nicht-EU-Mitgliedstaat (= Drittstaat) dar. Bei einer Ausfuhr handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Vorgang.
Ebenfalls ist die Ausfuhr (= Lieferung, Übertragung, Bereitstellung oder mündliche Weitergabe) von Software und Technologie, die unter die Positionen ML21 - ML22 fällt, genehmigungspflichtig.
Genehmigungsarten bei der Ausfuhr:
- Einzelgenehmigung
- Globalgenehmigung: nur für Lieferungen nach Großbritannien möglich
Einzelgenehmigung
Eine Ausfuhr wird mittels einer zeitlich befristeten Einzelgenehmigung genehmigt, d.h. die Genehmigung muss für jedes eigenständige Ausfuhrvorhaben erneut beantragt werden.
Grundsätzlich sind folgende Dokumente notwendig
Wenn der Empfänger/Endverwender ein Unternehmen (z.B. Händler, Produzent) ist:
- Antragsformular inkl. technischer Einstufung des beantragten Gutes
- Endverbleibserklärung (EVE)/End-Use-Certificate (EUC)
- Internationales Importzertifikat (IIZ)/International Import Certificate (IIC)
- einen aktuellen Auszug aus dem Firmenbuch/dem Gewerberegister
Wenn der Empfänger/Endverwender eine private Person ist:
- Antragsformular inkl. technischer Einstufung des beantragten Gutes
- Internationales Importzertifikat (IIZ)/International Import Certificate (IIC)
- eine gut leserliche Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
Wenn der Empfänger/Endverwender eine Behörde ist:
- Antragsformular inkl. technischer Einstufung des beantragten Gutes
- Endverbleibserklärung (EVE)/End-Use-Certificate (EUC)
Globalgenehmigung Großbritannien
Seit dem 1. Jänner 2021 ist Großbritannien (England, Schottland und Wales) kein Teil der Zollunion und des Binnenmarktes mehr. Großbritannien gilt ab diesem Zeitpunkt als Drittstaat (kein Mitgliedstaat der EU). Daher können die Regelungen hinsichtlich der Verbringung innerhalb der EU nicht weiter angewendet werden.
Somit benötigt jede Lieferung von Verteidigungsgütern und Feuerwaffen nach Großbritannien eine Ausfuhrgenehmigung des BMAW.
Grundsätzlich sind folgende Dokumente notwendig
- Antragsformular inkl. technischer Einstufung des beantragten Gutes
- interner Verhaltenskodex bzw. internes Kontrollsystem/Compliance Dokument
- eine/n nominierte/n Verantwortliche/n Beauftrage/n
- eine Liste der bereits bekannten Empfänger für den Zeitraum der nächsten 3 Jahre
Hinweis!
Je nach Sachverhalt können noch zusätzliche Dokumente verlangt werden.
Weiterführende Informationen
- Link zur Antragstellung in Papierform
- Link zur elektronischen Antragstellung
- Hilfe bei der Antragstellung
Kontakt
Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at