Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Praktikum

Was ist ein Praktikum?

Bei einem Praktikum setzt man
erlerntes Wissen in die Praxis um.
Zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung.
Die Mehrzahl von Praktikum ist Praktika.

Es gibt verschiedene Arten von Praktika.
Daher ist die rechtliche Lage manchmal nicht eindeutig.
Man muss den Einzelfall beurteilen und schauen,
welches Vertragsverhältnis man für ein Praktikum wählt.

Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis oder Ausbildungsverhältnis?

Ein Praktikum kann ein Arbeitsverhältnis,
als freies Dienstverhältnis oder
als Ausbildungsverhältnis sein.
Jede dieser Arten hat unterschiedliche Folgen
im Arbeitsrecht und in der Sozialversicherung.

Praktikum als Arbeitsverhältnis

In diesem Fall gelten alle arbeitsrechtliche Vorschriften,
Es gelten auch der jeweilige Kollektiv-Vertrag und Betriebsvereinbarungen, wenn es welche gibt.
In einem Kollektiv-Vertrag sind Regeln zusammengefasst,
die für eine bestimmte Berufsgruppe gelten.
In einer Betriebsvereinbarung sind Regeln zusammengefasst,
die für einen bestimmten Betrieb gelten.

Praktikum als freies Dienstverhältnis oder Ausbildungsverhältnis

Freie Dienstverhältnisse und Ausbildungsverhältnisse sind nicht oder nur in einigen Bereichen vom Arbeitsrecht geschützt.
So unterliegen Ausbildungsverhältnisse für Jugendliche dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz.
Im freien Dienstverhältnis gelten auch einige Beschäftigungsverbote für Schwangere.

Das bedeutet:

  • Kein Lohn oder Gehalt nach dem Kollektiv-Vertrag
  • Bei Krankheit keine Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt
  • Kein Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
  • Kein Anspruch auf Urlaub

Bei einem freien Dienstverhältnis wird Arbeitsleistung erbracht.
Aber es besteht keine persönliche Abhängigkeit.
Zu den Merkmalen der persönlichen Abhängigkeit erfahren Sie mehr
im Teil „Merkmale eines Arbeitsverhältnisses“.

Die Dienstgeberin, der Dienstgeber gibt nur an,
welche Arbeiten zu erledigen sind.
Es gibt keine Vorschriften darüber,
wie die Arbeiten zu erledigen sind.

Pflichtpraktikum im Rahmen einer Ausbildung

Im Rahmen einer Schulausbildung oder eines Studiums
sind manchmal Pflichtpraktika vorgesehen.

Ein Pflichtpraktikum kann ein Arbeitsverhältnis sein.
Es kann aber auch ein Ausbildungsverhältnis sein.

Das hängt davon ab,
ob die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses erfüllt sind.
Oder ob es eher um die Vermittlung
von Fertigkeiten und Kenntnissen geht.

Merkmale eines Arbeitsverhältnisses

In einem Arbeitsverhältnis erbringt
die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Arbeitsleistungen.
Sie oder er bekommt dafür ein Entgelt.
Ein Arbeitsverhältnis wird durch
einen schriftlichen oder mündlichen Arbeitsvertrag geschlossen.
Das wichtigste Merkmal eines Arbeitsvertrages ist
vor allem die persönliche Abhängigkeit
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit sind:

  • Die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer ist
    in die betriebliche Organisation eingeordnet.
  • Die Arbeitszeit ist vorgegeben.
  • Die Arbeit muss an einem bestimmten Arbeitsort erbracht werden.
  • Es gibt eine festgelegte Folge,
    wie man die Arbeit machen muss.
  • Die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer ist weisungsgebunden:
    Sie oder er muss sich an Anweisungen
    der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers halten.
  • Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kontrolliert die Arbeit.

Wie bereits im Teil „Praktikum als Arbeitsverhältnis“ beschrieben,
gelten bei einem Praktikum in Form eines Arbeitsverhältnisses
alle arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlagen:

  • Angestelltengesetz
  • Urlaubsgesetz
  • Arbeitszeit-Gesetz
  • Arbeitsruhe-Gesetz
  • Mutterschutz-Gesetz und Väterkarenz-Gesetz
  • Arbeitsverfassungs-Gesetz
  • Kinder-und-Jugendlichen-Beschäftigungs-Gesetz:
    Für Personen unter 18 Jahren sind dort zum Beispiel
    Arbeits- und Ruhezeiten geregelt.
    Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt.

Außerdem gelten noch, wie bereits beschrieben:

  • Kollektiv-Vertrag
  • Betriebsvereinbarungen

Wenn das Arbeitsverhältnis länger als 1 Monat dauert,
muss die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber
neben anderen Beiträgen
auch Beiträge an eine betriebliche Vorsorgekasse zahlen.
Wenn eine solche Vorsorgekasse vorhanden ist.

Checkliste für den Arbeitsvertrag

Vor einem Praktikum sollte man folgende Punkte abklären
und schriftlich in einem Arbeitsvertrag vereinbaren:

  • Genaue Tätigkeit
  • Beginn und Ende der Beschäftigung
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsort
  • Entlohnung – wieviel Geld für die Arbeit?
  • Urlaub – wieviel Urlaub für die Dauer der Beschäftigung?
  • Essen und Unterbringung, wenn das nötig ist.
    Zum Beispiel, wenn das Praktikum
    nicht am eigenen Wohnort geleistet wird.
  • Welcher Kollektiv-Vertrag wird angewendet?
  • Wenn es eine betriebliche Vorsorgekasse gibt:
    Name und Anschrift der betrieblichen Vorsorgekasse
Letzte Aktualisierung: 1. September 2022