Information und Bibliothek (inklusive Berichte und Studien) Rechtsgrundlagen, Berichte und Studien sowie Informationsbroschüren und Antragsformulare stehen zum Download zur Verfügung.
Inhalte dieser Seite
- Rechtsgrundlagen
- Antragsformulare
- Informationsbroschüren
- Berichte und Studien
- Nationales Komitee No Hate Speech
- Novellen zum Berufsausbildungsgesetz
- Weiterführende Informationen
- Kontakt
Rechtsgrundlagen
Antragsformulare
- Lehrabschlussprüfung: Gleichhaltungsantrag gem. § 27a BAG (PDF, 895 KB)
- Ausbilderprüfung: Gleichhaltungsantrag gem. § 29h BAG (PDF, 896 KB)
- Ansuchen um Ausstellung einer Information aufgrund eines Berufsbildungsabkommens (PDF, 974 KB)
- Ansuchen um Bewertung (PDF, 951 KB)
Informationsbroschüren
- Lehrberufe in Österreich – Ausbildungen mit Zukunft 2021 Die Broschüre informiert über alle Lehrberufe, die derzeit in Österreich erlernt werden können. Die Lehrberufe sind 16 Fachbereichen zugeordnet, die einzelnen Lehrberufe kurz beschrieben und die wichtigsten Ausbildungsinhalte angegeben.
- Die Lehre – Duale Berufsausbildung in Österreich (PDF, 1 MB) (Juli 2021) Die Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die Lehrlingsausbildung in Österreich und die vielen Neuerungen zur Qualitätssicherung.
- Apprenticeship System – The Dual System of Vocational Education and Training in Austria (PDF, 1 MB) July 2021: This brochure provides a comprehensive overview of apprenticeship training in Austria and the many innovations in quality assurance. ("Die Lehre" - englische Version)
- Folder: Anerkennung – Gleichhaltung (PDF, 249 KB): Informationsbroschüre über die Gleichhaltung einer im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildung mit der entsprechenden österreichischen Lehrabschlussprüfung.
Berichte und Studien
Lehrlingsausbildung
- Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung 2020-2021 (PDF, 2 MB)
- Evaluierung des Lehrberufs Ofenbau- und Verlegetechnik (PDF, 498 KB) (ibw-Studie), Marlis Riepl, Wien 2021, (Überleitung des Ausbildungsversuchs Ofenbau- und Verlegetechnik in einen Regellehrberuf)
- Lehrlingsausbildung im Überblick 2021 - Strukturdaten, Trends und Perspektiven (ibw-Forschungsbericht Nr. 208) (PDF, 3 MB), Dornmayr H.: Darstellung der relevanten und verfügbaren statistischen Daten und Kennzahlen zur Lehrlingsausbildung in Österreich. (Kurzfassung im: ibw-research brief Nr. 110)
- Auslandsmobilität in der Lehrlingsausbildung (ibw-Studie, 2021), Kurt Schmid, Bernadette Hutter, Alexander Petanovitsch und Benjamim Fibi: Rahmenbedingungen, Förderinstrumente und Akteurperspektiven
- Evaluierung Lehrlingsbonus (ibw-Forschungsbericht Nr. 204), Helmut Dornmayr: Studie zur Inanspruchnahme und Wirksamkeit der Fördermaßnahme zur Vermeidung/Verringerung eines COVID-19 - Pandemie bedingten Lehrstellenrückgangs
- Lehrlingsausbildung im Überblick 2020 - Strukturdaten, Trends und Perspektiven (ibw-Forschungsbericht Nr. 203), Helmut Dornmayr und Sabine Nowak: Darstellung der relevanten und verfügbaren statistischen Daten und Kennzahlen zur Lehrlingsausbildung in Österreich. (Kurzfassung im: ibw-research_brief Nr. 107)
- Leitlinien zur Lehrberufsentwicklung (ibw-Bericht), Wallner J., Seyer-Weiß S., Stöhr P., Wien 2019
- Berufsbild-Screening (PDF, 1 MB): Der vorliegende Endbericht ist das Ergebnis einer Erhebung der Institute ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft und ÖIBF - Österreichisches Institut für Berufsbildungsforschung. Die Erhebung wurde aus Mitteln des BMDW gefördert.
Betriebliche Lehrstellenförderung
Nationales Komitee No Hate Speech
Das BMDW ist Mitglied des Nationalen Komitees "No Hate Speech". Der Akzeptanz von Hassreden im Netz soll entgegen gewirkt werden. Schon die Jugendlichen sollen für dieses Thema sensibilisiert werden.
Novellen zum Berufsausbildungsgesetz
BAG-Novelle 2020
Die BAG-Novelle 2020 trat mit 22. März 2020 in Kraft und soll einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräfteausbildung darstellen. Weiters wurde die aufgrund der COVID-19 Krisensituation eingeführte Kurzarbeit auch für die Lehrlingsausbildung ermöglicht.
Modernisierung dee Berufsbildentwicklung (§ 1a Abs. 5 und 6 BAG):
- Eine verpflichtende regelmäßige Analyse aller Berufsbilder in einem fünfjährigen Turnus soll sicherstellen, dass die Lehrberufe den aktuellen wirtschaftlichen und technischen Standards, insb. aufgrund der Digitalisierung, entsprechen.
- Die Möglichkeit der Bündelung von berufsbezogenen F&E Vorhaben in neu zu entwickelnden Kooperationsmodellen für die Berufsbildungsforschung wurde eingerichtet.
zeitgemäße Bezeichnungen "Lehrlingseinkommen" und "Beschäftigung von Lehrlingen"
Reduktion der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit (§ 13 Abs. 7 und 8 BAG)
- zur Betreuung des Kindes des Lehrlings bzw. der Ausbilderin/des Ausbilders (bis zum 31. Dezember des Jahres des Eintritts in die Schulausbildung des Kindes)
- bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe des Lehrlings bzw. der Auszubildenden/des Auszubildenden
- Ermöglichung von Kurzarbeit im Lehrbetrieb gemäß § 37b des Arbeitsmarktservicegesetzes
Neugestaltung der überbetrieblichen Ausbildung (§§ 30 und 8c BAG)
Die überbetriebliche Ausbildung im Auftrag des AMS soll stärker auf die Vermittlung in Unternehmen ausgerichtet werden. Betriebskooperationen werden in die Ausbildung verpflichtend miteinbezogen. Wenn in Einzelfällen keine Praktika verfügbar sind, kann ein individueller Ausbildungsplan erstellt werden.
Betriebliche Lehrstellenförderung gem. § 19c BAG:
Bei der Gestaltung der Richtlinien für die betrieblichen Lehrstellenförderung ist (stärker als bisher) auf Kohärenz der Maßnahmen zu achten.
Lehrabschlussprüfung im 2. Bildungsweg (§ 23 Abs. 11 BAG)
In mehreren (aber nicht in allen) Bundesländern kann die Lehrabschlussprüfung (Mindestalter 22 Jahre) im Rahmen von qualitätsgesicherten Höherqualifizierungsprogrammen bei der Lehrlingsstelle als "Portfolioverfahren" in zwei Teilen abgelegt werden: Feststellung bereits vorhandener Kompetenz, in einem zweiten Schritt – nach Ergänzung der noch fehlenden Qualifikationsteile – eine (Gesamt)Validierung und Ausstellung des Prüfungszeugnisses. Mit dieser Ergänzung in § 23 Abs. 11 kann die Lehrabschlussprüfung gemäß diesem Modell zukünftig auch in einem anderen Bundesland abgelegt werden, wenn im eigenen Bundesland kein entsprechendes Qualifizierungsprogramm eingerichtet ist.
Sicherstellung ausreichender Ausbildungszeit für Schulabsolventen bei der Absolvierung einer Lehrausbildung in einem verwandten Lehrberuf (§ 34a BAG)
Bei Absolvierung einer berufsbildenden Schule und nachfolgender Lehrausbildung soll daher zukünftig eine um max. ein Jahr verlängerbare restliche Lehrzeit (Einvernehmen der Lehrvertragspartner) zur Verfügung stehen. Beispiel: Abschluss der Handelsschule und nachfolgende Lehre in Bankkaufmann/frau, Steuerassistenz, Versicherungskaufmann/frau etc.
Weiterführende Informationen
- Nützliche Links
- Lehrberufsliste
- Lehrberufsliste 2020 (erstellt vom BMDW) (PDF, 352 KB)
- Folder "Anerkennungen" (PDF, 301 KB)
Kontakt
Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at