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Vermessung und Geoinformation

Vermessung

Die Vermessung dokumentiert die Situation in der Natur indem ein (reduziertes) Abbild der realen Welt in Form von geographischen Objekten in Datenbanken geführt und in Karten wiedergegeben wird.

Die Datenerfassung erfolgt über Fernerkundung (Luftbilder), terrestrische Verfahren oder Satellitenpositionierungssysteme.

Der Zweck ist, die Verhältnisse an Grund und Boden, dessen Zustand und Nutzung im gesamten Bundesgebiet, deren Kenntnis für zahlreiche staatliche und private Anliegen erforderlich ist, in Plänen, Karten und Büchern darzustellen. Die sich aus dieser Bestimmung ergebenden Aufgaben, lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen:

  • die Grundlagenvermessungen,
  • die Herstellung der Landkarten und
  • die Angelegenheiten des Katasters.

Die erste Gruppe umfasst alle grundlegenden Vermessungen, die nach außen hin dem Anschluss an die internationale Erdmessung und nach innen hin der Schaffung von einheitlichen Ausgangspunkten für alle Detailvermessungen dienen.

Die zweite betrifft alle Arbeiten, deren Ergebnis die Darstellung des Bundesgebietes in Form einer den wissenschaftlichen und praktischen Anforderungen entsprechenden Landkarte ist.

Die letzte Gruppe schließlich bilden die Arbeiten, die zur Anlage und Führung eines Katasters über die einzelnen Grundstücke notwendig sind.

Geoinformation

Mit Hilfe speziell aufbereiteter, zentral verwalteter flächenbezogener Geodaten lassen sich schnell und kompetent flächen- und raumbezogene Bewertungen von Standort- und Investitionsentscheidungen treffen sowie sachgerechte Planungsalternativen entwickeln. Die Möglichkeit zur Verknüpfung von Geodatensätzen mit einer Vielzahl von Fachanwendungen verbessert die Potenziale marktwirtschaftlicher Wertschöpfung und trägt damit wesentlich zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes bei. Geoinformationen entwickeln sich zunehmend zu einem Wirtschaftsgut ersten Ranges.

Die Bereithaltung dieser Geodaten in geographischen Informationssystemen (GIS) bieten die Grundlage für vielfältige Anwendungen, beispielsweise für Navigationssysteme.

Weitere Informationen über die Aufgaben, Produkte und geplante Vorhaben auf dem Gebiet der Landesvermessung und Geoinformation sind beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen unter der Adresse www.bev.gv.at erhältlich.

Die rechtliche Grundlage ist im Vermessungsgesetz (VermG), BGBl. Nr. 306/1968 i.d.g.F., festgelegt.

Kontakt

Abteilung Metrologie, Vermessung und Geoinformation: vermessungswesen@bmaw.gv.at