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Beurteilungsgrundlagen

Die Technischen Amtssachverständigen im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren erarbeiten in Arbeitsgruppen zu gewissen Themen technische Beurteilungsgrundlagen. Dies soll dazu beitragen, dass in Verwaltungsverfahren im gesamten Bundesgebiet bestimmte Sachfragen nach denselben Gesichtspunkten beurteilt werden. Die in den Beurteilungsgrundlagen behandelten Themen ergeben sich aus dem Bedarf der täglichen Verwaltungspraxis.

Diese technischen Beurteilungsgrundlagen werden unter der Schirmherrschaft der im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft jährlich stattfindenden "Tagung der Technischen Amtssachverständigen im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren" erarbeitet und von diesem Gremium beschlossen.

Diese sogenannten "Technischen Grundlagen" bieten eine Zusammenfassung des für die Beurteilung eines Sachgebietes notwendigen Basiswissens und geben eine Übersicht über etwaig auftretende Gefahren, Emissionen oder Beeinträchtigungen und zeigen mögliche Abhilfemaßnahmen auf. Sie reflektieren die vielfältigen Erfahrungen langjähriger Verwaltungspraxis und dienen dem Schutz von Personen und der Umwelt.

Die "Technischen Grundlagen" stellen die bei manchen Fragen zum Teil unterschiedlichen Auffassungen der Technischen Amtssachverständigen auf eine gemeinsame Basis und sind als umfassende Betrachtung des gestellten Themas zu sehen. Die in den "Technischen Grundlagen" enthaltenen Inhalte sind daher nicht unbedingt in jedem Fall gegeben und vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen sind nicht überall im gesamten Umfang notwendig. Andererseits können im Einzelfall vorliegende Umstände andere als in den "Technischen Grundlagen" vorgesehene bzw. zusätzliche Maßnahmen rechtfertigen. Es obliegt daher der/dem technischen Amtssachverständigen im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren, den jeweils konkret vorliegenden Sachverhalt nach den Erfordernissen des Einzelfalles zu beurteilen.

Obwohl die "Technischen Grundlagen" für die interne Verwaltungsarbeit gedacht sind, sollen sie publiziert werden, um damit bei der Planung von Anlagen eine Hilfestellung zu bieten. Es soll damit eine Übersicht über die in Genehmigungsverfahren relevanten Fragen vermittelt werden, wobei aber klargestellt sein soll, dass den "Technischen Grundlagen" kein verbindlicher Charakter zukommt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Gewerbetechnik, Druckgeräte, Kesselwesen: gewerbetechnik@bmaw.gv.at