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Arbeitsmarktpolitik

Die Arbeitsmarktpolitik umfasst alle Maßnahmen öffentlicher Einrichtungen und der Gebietskörperschaften – wie Bund, Arbeitsmarktservice und zum Teil auch der Länder – zur Steuerung des Arbeitsmarktes. Ein geregelter Arbeitsmarkt hat positive Auswirkungen auf das Sozialsystem und sichert einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb.

Aufgaben und Ziele der Arbeitsmarktpolitik

Laut Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) hat die Arbeitsmarktpolitik folgende Aufgaben:

  • Arbeitslosigkeit verhüten und beseitigen,
  • Arbeitskräfteangebot und -nachfrage unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze möglichst vollständig, wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig zusammenführen.

Die Ziele der Arbeitsmarktpolitik sind  es

  • Vollbeschäftigung zu erreichen und aufrechtzuerhalten
  • ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten
  • aktive Maßnahmen zur Qualifizierung und Chancengleichheit von Arbeitskräften zu setzen
  • die Transparenz des Arbeitsmarktes zu erhöhen
  • Human Resources zu entwickeln
  • Arbeitslose zu aktivieren sowie
  • Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen

Konkretisiert werden diese allgemeinen Zielsetzungen durch die arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, die vom Arbeitsmarktservice umgesetzt werden.

Download "Arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben" (PDF, 328 KB)

Das Arbeitsmarktservice hat die Aufgabe, arbeitslose Personen zu beraten und zu vermitteln sowie Unternehmen bei der Besetzung offener Stellen zu unterstützen. Während der Arbeitslosigkeit können Menschen zur Absicherung ihres Lebensunterhalts Arbeitslosengeld beantragen, bei langer Arbeitslosigkeit Notstandshilfe.

Die österreichische Arbeitslosenversicherung

Grundsätzlich sind unselbstständig Erwerbstätige und freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, auch arbeitslosenversichert.

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag macht sechs Prozent des Entgeltes aus, wobei dieser Beitrag je zur Hälfte vom beschäftigenden Unternehmen und von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Die Einhebung erfolgt durch die Krankenkassen.

Die Arbeitslosenversicherung gewährleistet im Fall der Arbeitslosigkeit die Existenzsicherung in Form des Arbeitslosengeldes und, bei längerer Dauer, der Notstandshilfe.

Szenarien der Gestaltung von Existenzsicherungsleistungen der Arbeitslosenversicherung (PDF, 280 KB)

"Aktive" und "aktivierende" Arbeitsmarktpolitik

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Unter aktiver Arbeitsmarktpolitik werden jene Interventionen zusammengefasst, die ein besseres Funktionieren des Arbeitsmarktes unterstützen und Arbeitslosigkeit reduzieren sollen. Konkrete Maßnahmen, die der Unterstützung von Arbeitssuchenden dienen, werden im Rahmen eines Beratungs- und Betreuungsprozesses festgestellt und zwischen dem AMS und der/dem Arbeitssuchenden schriftlich vereinbart.

Im Einzelfall kann die aktive Arbeitsmarktpolitik auch präventiv vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eingreifen, um einen Jobverlust zu verhindern.

Wichtigste Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind:

  • Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen über den Arbeitsmarkt (Jobmatching, Berufsinformationen und Beratung
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, um die Qualifikationen der Arbeitskräfte an die aktuellen Erfordernisse des Marktes anzupassen,
  • Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte, z.B. durch zeitlich befristete finanzielle Unterstützung bei der Annahme einer weit vom Wohnort entfernten Tätigkeit,
  • Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher Probleme, die die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erschweren (z.B. Sucht, Schulden, Wohnungslosigkeit, gesundheitliche Belastungen etc.),
  • Beseitigung von arbeitsmarktrelevanten Hindernissen in Zusammenhang mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung,
  • Befristet geförderte Beschäftigung in kommerziellen Betrieben oder in Sozialen Unternehmen zur Erleichterung des (Wieder-)Einstiegs ins Arbeitsleben.

Die aktive Arbeitsmarktpolitik soll vor allem Personen unterstützen, aufgrund bestimmter Faktoren Schwierigkeiten haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Erschwerend auf die Vermittlung auswirken können sich etwa:

  • Längere Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (bspw. aufgrund erfolgloser Arbeitsuche oder Kinderbetreuungspflichten)
  • Mangelnde Sprachkenntnisse
  • Fehlende oder veraltete Qualifikationen
  • Höheres Alter
  • Gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen
  • Sucht

Aktivierende Maßnahmen

Aktivierende Maßnahmen sind eine Besonderheit der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. Sie wären der aktiven Arbeitsmarktpolitik zuzurechnen, sind aber durch Mittel finanziert, die für die passive Arbeitsmarktpolitik (also für Leistungen, die Einkommensausfälle durch Arbeitslosigkeit ausgleichen sollen) vorgesehen sind.

Zu den aktivierenden Maßnahmen zählen beispielsweise:

  • Das Altersteilzeitgeld: eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die für max. fünf Jahre an die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber bezahlt wird, um älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Reduktion ihrer Arbeitszeit um 40-50% zu ermöglichen.
    Ab Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension (frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich) gibt es seit 1. Jänner 2016 auch die Teilpension als Sonderform des Altersteilzeitgeldes.
  • Leistungen zur Existenzsicherung während einer Aus- und Weiterbildung wie das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld.

Der Herr Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft hat am 8. September 2022 die Sonderrichtlinie nach der Allgemeinen Rahmenrichtlinie für Förderungen des Bundes (ARR 2014) genehmigt. Ab sofort können entsprechende Projekte eingereicht werden. Die im Text der Sonderrichtlinie erwähnten ANLAGEN 1-4, die für eine Einreichung erforderlich sind, können aktuell angefordert werden beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Stubenring 1, 1010 Wien, Stabstelle III/A/BAZ, Mag. Roland Hanak,  roland.hanak@bmaw.gv.at

Sonderrichtlinie lt. ARR 2014 - ROMA EMPOWERMENT für den ARBEITSMARKT 2022-2030 (PDF, 283 KB)

Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2023