Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rechtliches

Beim Bereich Tourismus handelt es sich um eine Querschnittsmaterie mit einer ausgeprägten Kompetenzsplitterung. Entsprechend dem Art. 15 B-VG ist die Regelung von tourismus- und freizeitwirtschaftlichen Bereichen Landessache. Im Bereich der Bundeskompetenzen haben z. B. Gewerberecht, Arbeitsrecht, innere Sicherheit, Steuer- und Abgabenwesen und im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Förderungsbereich starke Implikationen für den Tourismus.