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Touristische Vermietung im privaten Bereich

Die Privatzimmervermietung ist eine wichtige Säule des heimischen Beherbergungsangebots. Laut Statistik Austria gibt es in Österreich rund 43.000 private Unterkünfte (Sommersaison 2022). Diese Unterkünfte werden von den Gastgeberinnen und Gastgebern liebevoll geführt und sind bei Gästen aus aller Welt sehr beliebt. Die Privatzimmervermietung leistet zudem einen positiven Beitrag zur Tourismusgesinnung und ist ein einfacher Zugang für Bürgerinnen und Bürger im Tourismus zu arbeiten und dadurch auch einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung von ländlichen Regionen zu leisten.

Familie mit zwei kleinen Kindern wandert auf einem asphaltierten Weg. Im Hintergrund ein altes Bauernhaus aus Holz.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der privaten Vermietung von Ferienunterkünften führen jedoch in der Praxis zum Teil zu Unsicherheiten. Aufgrund der zunehmenden Professionalisierung der Vermieterinnen und Vermieter sowie der geänderten Ansprüche der Gäste, wird etwa die Abgrenzung zwischen gewerblicher und privater Vermietung immer schwieriger zu beurteilen. Um die Rechtssicherheit bei Vermieterinnen und Vermietern zu fördern, erscheint eine Klarstellung und darauf aufbauend eine Diskussion der geltenden Regelungen sinnvoll.

Aus diesem Grund hat Frau Staatssekretärin für Tourismus Susanne Kraus-Winkler im Sommer 2022 einen Diskussionsprozess zur touristischen Vermietung im privaten Bereich gestartet. Mit Unterstützung der Firma Conos sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen der touristischen Vermietung herausgearbeitet und diskutiert werden. Dafür wurde zunächst eine Befragung aller für diese Thematik relevanten Stakeholder anhand eines Leitfadens durchgeführt. Befragt wurden die Bundesländer, die Privatzimmerverbände und Urlaub am Bauernhof, Vertreterinnen und Vertreter der Hotellerie und der größten Buchungsplattformen sowie weitere Systempartner und Interessensvertretungen. Inhaltlich wurden zum Beispiel die künftige Bedeutung und das Zielbild kleinstrukturierter Beherbergungsanbieter thematisiert, gefragt in welchen Bereichen Erleichterungen bzw. Hilfestellungen gewünscht wären und wo der größte Handlungsbedarf zur Erreichung einer zukunftsfähigen Privatzimmervermietung gesehen werde.

Nach Fertigstellung der Befragung und Aufbereitung der insgesamt 33 eingelangten Stellungnahmen, wurden die Ergebnisse im Rahmen einer Videokonferenz unter Teilnahme von Frau Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler, Sektionschefin Ulrike Rauch-Keschmann sowie Arnold Oberacher von der Firma Conos allen Befragten präsentiert und über die nächsten geplanten Schritte im Diskussionsprozess berichtet.