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GISA - Schnittstelle

Öffentliches GISA-Schnittstellenservice

Mit der öffentlichen Abfrage des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) werden entsprechend § 365e Abs. 4 GewO 1994 die öffentlichen GISA-Informationen unentgeltlich zur Abfrage im Internet bereitgestellt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und die Kooperationsgemeinschaft GISA bieten ein Schnittstellenservice an, mittels welchem eine Abfrage auch automationsunterstützt vorgenommen werden kann. Es stehen Ihnen zwei Ausbaustufen zur Verfügung.

Neuigkeiten der Ausbaustufe 2 im Überblick:

  • Eine Suche ist auch nur nach Namen (ohne Angabe der GISA-Zahl) möglich
  • Enthält sämtliche öffentlichen GISA-Informationen inklusive historischer Daten
  • Enthält beendete Gewerbe
  • Enthält von EWR-Behörden für die Ausübung nach Österreich notifizierte ausländische Versicherungs- und Kreditvermittler
  • Kann amtssignierte GISA-Auszüge liefern
  • Zur Benutzung ist ein Zertifikat (Api-Key) erforderlich, welches unter Authentifizierung durch Bürgercard / Handysignatur von grundsätzlich jedermann bezogen werden kann

Die Ausbaustufe 2 unterstützt sämtliche Basis-Features, die in der Ausbaustufe 1 enthalten sind. Wenn Sie Sich also an die Ausbaustufe 2 anbinden, so müssen Sie Sich nicht zusätzlich an die Ausbaustufe 1 anbinden, wenn Sie das neue Schnittstellenservice bloß in dem Umfang verwenden wollen, das an sich bereits die Ausbaustufe 1 bietet.

Ausbaustufe1:

Die Beschreibung der Schnittstelle Ausbaustufe 1 steht Ihnen zum Download zur Verfügung: Schnittstellenbeschreibung Ausbaustufe 1 (PDF, 458 KB) 
Aktuelle Version der Schnittstelle: V1.0.0

Für die Ausbaustufe 1 ist weiterhin keine Authentifizierung erforderlich.

Eine ständig aktuelle Gewerbeschlüsseltabelle im xlsx-Format finden Sie hier:

Ausbaustufe 2:

Die Beschreibung der Schnittstelle Ausbaustufe 2 steht Ihnen zum Download zur Verfügung: Schnittstellenbeschreibung Ausbaustufe 2 (PDF, 438 KB)
Aktuelle Version der Schnittstelle: V1.0.0

Weiters steht Ihnen folgende technische Dokumentation (nicht barrierefrei) für Programmierer zu Verfügung:

Ehe Sie sich zum Schnittstellenservice anmelden, lesen Sie bitte sorgfältig die Nutzungsbedingungen durch! Sie müssen bei der Anmeldung ausdrücklich bestätigen, dass Sie die Nutzungsbedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind. Dies betrifft auch das Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Nutzerdaten im Sinne der Nutzungsbedingungen (siehe dazu insbesondere Punkt 15 der Nutzungsbedingungen).

Anmeldung oder Erneuerung des API-Key

Abmeldung

Eine ständig aktuelle Gewerbeschlüsseltabelle im xlsx-Format finden Sie hier:

Bitte beachten Sie, dass die Verwendung des Schnittstellenservice unter den nachfolgend angeführten Nutzungsbedingungen und nach Maßgabe und unter Vorbehalt der folgenden Informationen zu erfolgen hat.

Allgemeine Nutzungsbedingungen (gültig für Ausbaustufen 1 und 2)

  1. Für die Verwendung der Schnittstelle sind keine Gebühren oder Kosten zu entrichten.
  2. Die Weiterverwendung der Informationen, welche über diese Schnittstelle bezogen werden, unterliegen keinem Lizenzvorbehalt. Die Verwendung der Schnittstelle ist auch für kommerzielle Zwecke ausdrücklich zulässig. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Betreiber von IT-Systemen, welche eine Anbindung an die Schnittstelle vornehmen, dafür verantwortlich sind, dass die von ihnen verarbeiteten Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und den sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgenommen werden. Aus der Verwendung der Schnittstelle kann daher kein besonderer Rechtsanspruch abgeleitet werden, dass die über die Schnittstelle bezogenen Daten aus dem alleinigen Grund der Verfügbarkeit der Schnittstelle verarbeitet oder weiterverarbeitet werden dürfen.
  3. Sie nehmen zur Kenntnis, dass datenschutzrechtliche Ansprüche von Personen, deren Dateninformationen Sie verarbeiten oder weiterverwenden, gegenüber Ihnen als Verwender der Schnittstelle und Verarbeiter oder Weiterverarbeiter von Daten unberührt bleiben.
  4. Mit dem Verwenden der Schnittstelle erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden,
  5. dass Sie Daten nur nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung und der sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten, und
  6. dass Sie betroffenen Personen, welche an Sie nach gemäß der Datenschutzgrundverordnung und den sonstigen datenschutzrechtlichen Begehren hinsichtlich der Verarbeitung von Daten in Ihren IT-Anwendungen richten, in den entsprechenden Verfahren nicht entgegenhalten, dass Sie aufgrund der Verwendung der öffentlichen Schnittstelle in besonderer Weise ermächtigt sind, berechtigten Begehren auf Auskunft oder auf Entfernung von bei Ihnen verarbeiteten Daten nicht nachzukommen.
  7. Sie nehmen zur Kenntnis, dass dieses Schnittstellenservice ein freiwilliges Zusatzservice der Kooperationsgemeinschaft GISA ist und kein Rechtsanspruch gegen die Republik Österreich oder eine andere an der Kooperationsgemeinschaft GISA beteiligten Gebietskörperschaft besteht, dass dieses Service auf Dauer oder mit einer bestimmten Mindesterreichbarkeitszeit zur Verfügung gestellt wird. In diesem Sinne besteht auch kein Rechtsanspruch darauf, dass die technische Spezifikation der Schnittstelle geändert wird oder unverändert bleibt. Die Kooperationsgemeinschaft GISA behält sich ausdrücklich vor, den Betrieb der Schnittstelle auch ohne öffentliche Angabe von Gründen einzustellen.
  8. Sie erklären sich durch die Verwendung der Schnittstelle damit einverstanden, dass kein Anspruch auf Haftung der Republik Österreich oder einer anderen an der Kooperationsgemeinschaft GISA beteiligten Gebietskörperschaft für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übertragenen Daten, für Unterbrechungen oder Außerbetriebnahmen des Schnittstellenservices und für technische Fehler der Schnittstelle besteht und verzichten ausdrücklich darauf, aus dem Grund der Verwendung der Schnittstelle Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche gegen die Republik Österreich oder eine anderen an der Kooperationsgemeinschaft GISA beteiligten Gebietskörperschaft gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.
  9. Das Schnittstellenservice erfüllt den Zweck der Erledigung eines automationsunterstützen Auskunftsbegehrens in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Anforderung gemäß § 365e Abs. 3 letzter Satz GewO 1994, wonach ein Auskunftsbegehren stets auf die Bekanntgabe von Daten über eine einzelne Person oder einen einzelnen Betrieb gerichtet sein muss. Die Schnittstelle erfüllt daher ausschließlich den Zweck der Validierung. Sie nehmen in diesem Sinne ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Schnittstelle keine Funktionen eines Änderungsdienstes oder des Bezugs von Dateninformationen aufgrund namentlich nicht spezifizierter Abfragen, insbesondere beispielsweise Massenabfragen wie Branchen- oder Gründerlisten, erfüllt.
  10. Die Schnittstelle darf nicht zur Erfüllung gesetzlich verbotener Zwecke oder zur Vorbereitung oder Ausführung gesetzlich verbotener Handlungen verwendet werden.

    Besondere Nutzungsbedingungen für die Ausbaustufe 2
  11. Für die Nutzung der Schnittstelle der Ausbaustufe 2 ist ein Nutzungszertifikat / Api-Key (in Folge: Key) erforderlich. Sie können den Key unter https://www.gisa.gv.at/sst-Neuausstellung beziehen. Der Bezug des Keys verlangt die Authentifizierung der beziehenden Person mittels Bürgercard bzw. Handysignatur. Jede Person kann nur über einen gültigen Key verfügen, die Ausstellung mehrerer gültiger Keys gleichzeitig ist nicht möglich. Die bei der Registrierung geforderten Informationen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen.
  12. Die Gültigkeitsdauer des Keys läuft ein Jahr nach Ausstellung automatisch ab. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einen neuen Key zu beziehen. Mit dem Bezug eines neuen Keys wird jedoch ein bereits ausgestellter Key automatisch ungültig.

  13. Jede Person, welche sich einen Key hat ausstellen lassen, ist persönlich für die Nutzung dieses Keys verantwortlich. Halten Sie diesen Key daher unbedingt geheim.

  14. Sofern Sie das Service der Ausbaustufe 2 nicht weiter verwenden oder Ihren Key ohne Ausstellung eines neuen Keys ungültig machen wollen, so haben Sie die Möglichkeit, sich unter https://www.gisa.gv.at/sst-Abmeldung vom Service abzumelden. Sie können sich jederzeit wieder neu registrieren.

  15. Die Zugriffe, welche unter Verwendung des Keys auf das Schnittstellenservice erfolgen, werden protokolliert und für die Dauer von sieben Jahren aufbewahrt. Die Kooperationsgemeinschaft GISA behält sich vor, jenen im GISA verspeicherten Personen, deren öffentliche Gewerbedaten über dieses Service abgefragt wurden, darüber Auskunft zu erteilen, von welcher Person die Abfrage ihrer Gewerbeinformationen zu welchem Zeitpunkt erfolgt ist. Eine endgültige Löschung Ihrer Personeninformationen erfolgt daher erst, wenn seit dem Ablauf der Gültigkeit des zuletzt ausgestellten Keys sieben Jahre vergangen sind. Sie sind mit dem Bezug eines Keys daher ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre bei der Anmeldung bekanntgegeben Nutzerdaten für diese Dauer verspeichert werden und Auskunft darüber an Personen erteilt wird, deren Gewerbedaten über den Ihnen ausgestellten Key abgefragt worden sind.

  16. Die Kooperationsgemeinschaft GISA behält sich vor, Nutzer, welche gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen oder die bezogenen Gewerbeinformationen entgegen der Datenschutzgrundverordnung verarbeiteten oder verarbeiten lassen, zeitweise oder dauerhaft vom Service auszuschließen. Mit einer Sperre ist insbesondere dann zu rechnen, wenn
    a)    eine Datenschutzbehörde oder ein Gericht eines Mitgliedstaates des EWR die Kooperationsgemeinschaft GISA zur Sperre auffordert oder der Kooperationsgemeinschaft GISA mitteilt, dass der Nutzer oder eine Körperschaft, für welche der Nutzer den Key verwendet, gegen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung verstoßen hat;
    b)    beim Bezug des Keys unwahre oder unvollständige Angaben darüber gemacht werden, für welche Körperschaft der Key verwendet wird;
    c)    gegen Punkt 10 der Nutzungsbedingungen verstoßen wurde.

  17. Für die Kooperationsgemeinschaft GISA ist in Angelegenheiten der Nutzungsbedingungen ausschließlich die Geschäftsstelle Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Sektion VI, Abteilung 1 - Gewerberecht, E-Mail: gewerbe@bmaw.gv.at, zuständig. Fragen betreffend Nutzungsbedingungen können nicht im Wege des weiter unten genannten technischen Supports behandelt werden. Die Geschäftsstelle behält sich vor, Anfragen, die anonym oder ohne Angabe von Kontaktmöglichkeiten für allfällige Rückfragen einlangen, nicht in Behandlung zu nehmen.

Weitere Informationen und Hinweise

Technischer Support:
Für technische Fragen zur Schnittstelle und für technische Unterstützung steht Ihnen als Ansprechpartner der GISA-Support unter der E-Mail Adresse support@gisa.gv.at zur Verfügung. Eingehende Supportanfragen können ausschließlich werktags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr behandelt werden. Sofern Sie Anfragen außerhalb der Supportzeiten an den GISA-Support richten, so können diese Anfragen frühestens erst am nächsten Werktag innerhalb der Supportzeiten behandelt werden.

Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass

  • der GISA-Support keine Beratung zur technischen Gestaltung kundenseitiger Entwicklungen übernehmen kann,
  • zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt eine zusätzliche telefonische Supporthotline nicht unterhalten wird, und
  • fachliche Fragen, insbesondere zum Gewerberecht oder zur technischen Weiterentwicklung von GISA, im Rahmen dieser Supportleistung nicht behandelt werden können.

Die Kooperationsgemeinschaft GISA behält sich vor, Supportanfragen, die anonym oder ohne Angabe von Kontaktmöglichkeiten für allfällige Rückfragen einlangen, nicht in Behandlung zu nehmen.

Information zur Kooperationsgemeinschaft GISA

GISA wird gemäß § 365 GewO 1994 und dieser Grundlage gemäß einer Kooperationsvereinbarung Bund/Länder/Statutarstädte betrieben und weiterentwickelt. Folgende Gebietskörperschaften sind Kooperationspartner:

Bund: Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Bundesländer: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien

Städte mit eigenem Statut: Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt am Wörthersee, St. Pölten, Villach, Steyr, Wels, Krems an der Donau, Wiener Neustadt, Waidhofen an der Ybbs, Eisenstadt, Rust

Öffentliche Geschäftsstelle für die Kooperationsgemeinschaft GISA in Angelegenheit der Nutzungsbedingungen ist das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Sektion VI, Abteilung I - Gewerberecht

Die technische Betriebsführung des GISA erfolgt durch den Kooperationspartner Stadt Wien, Magistratsabteilung 01.

Kontakt

Abteilung Gewerberecht: gewerbe@bmaw.gv.at