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Gleichhaltung einer ausländischen Berufsausbildung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung oder Bewertung zur Feststellung der fachlichen Entsprechung

Eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung kann vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) mit einer fachlich gleichwertigen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden.

Achtung

Informationen zum Parteienverkehr:

  • Dienstag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
  • Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr 

Der Parteienverkehr erfolgt derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung:

Gleichhaltung (Anerkennung)

Gesetzliche Grundlage: § 27a Berufsausbildungsgesetz - BAG 

Voraussetzungen für die Gleichhaltung gemäß § 27a Abs. 2 BAG sind der Nachweis von gleichwertigen fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auf Grundlage des österreichischen Ausbildungsprofils/Berufsbildes (gemäß Ausbildungsordnung) und ein der österreichischen Lehrausbildung entsprechender praktischer Ausbildungsanteil. Facheinschlägige Berufserfahrungen im In- oder Ausland werden berücksichtig.

Bei Ausbildungsunterschieden (z.B. bei fehlenden Kenntnissen/Fertigkeiten betreffend österreichische Vorschriften, die zur Berufsausübung unerlässlich sind), besteht die Möglichkeit zur auf Zulassung zu einer auf die praktischen Teile der Lehrabschlussprüfung eingeschränkten Ergänzungsprüfung (§ 27a Abs. 3 BAG).

Anerkennung bei fluchtbedingtem Verlust von Dokumenten

Können Nachweise aufgrund von Flucht nicht vorgelegt werden, besteht für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die Möglichkeit einer Testung der beruflichen Qualifikation vor Einleitung des Verfahrens. Das hierzu geeignete Feststellungsverfahren wird von der Behörde festgelegt (§ 8 Anerkennungs- und Bewertungsgesetz - AuBG).

Gleichhaltung aufgrund von Berufsbildungsabkommen

Einige in Deutschland, Ungarn oder Südtirol abgeschlossene Berufsausbildungen sind aufgrund von Berufsbildungsabkommen gleichgehalten. Auf Ersuchen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine Information darüber aus.

Umfassende Informationen zu den Möglichkeiten der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Österreich bietet die Website www.berufsanerkennung.at.

Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung

Gesetzliche Grundlage: § 6 Abs. 4 Anerkennungs- und Bewertungsgesetz - AuBG.

Ansuchen um Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (PDF, 921 KB)

zur Feststellung der fachlichen Entsprechung mit der Ausbildung in einem österreichischen Lehrberuf oder einem Berufsbereich.

Die Bewertung der im Ausland erworbenen Qualifikation gemäß § 6 AuBG dient der Orientierung am Arbeitsmarkt für Unternehmen und Arbeitssuchende mit dem Ziel, die qualifikationsadäquate Beschäftigung in Österreich zu unterstützen.

Informationsblatt der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen - AST zur Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (PDF, 269 KB)

Weiterführende Informationen

Gleichhaltung

Berufsbildungsabkommen

Bewertung

weitere:

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: anerkennung-lehrabschluss@bmaw.gv.at