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EU-Diplomanerkennung

Das System der Diplomanerkennung beruht auf der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, RL 2005/36/EG.
Sinn ist, den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem EU/EWR-Mitgliedstaat zu ermöglichen, obwohl die Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt ist.

Ein reglementierter Beruf ist ein Beruf, der den Nachweis bestimmter Befähigungen erfordert. Das System der Diplomanerkennung gilt primär für Bürger von EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz.

In Österreich gibt es diverse reglementierte Berufe, für die unterschiedliche Stellen zuständig sind. Diese Stellen sind auch für das jeweilige Anerkennungsverfahren zuständig. Häufig sind dies die Bundesländer, in einigen Fällen auch die Kammern oder die Bundesministerien.
Das BMAW ist einerseits koordinierende nationale und internationale Assistenzstelle und andererseits zuständige Stelle für die Anzeige grenzüberschreitender Dienstleistungen bei Berufen der Gewerbeordnung. Das Verfahren für die Anerkennung von gewerblichen Berufsqualifikationen für den Fall der Niederlassung ist bei dem Amt der Landesregierung zu beantragen, dass nach dem Standort der beabsichtigten Gewerbeausübung dafür zuständig ist.

Sofern Österreicher in einem anderen Mitgliedstaat des EWR/der EU tätig werden wollen, gibt es auch in den Aufnahmestaaten die Möglichkeit der Anerkennung einer in Österreich absolvierten Ausbildung. Dies ist selbstverständlich nur notwendig, wenn der Beruf auch im Aufnahmestaat reglementiert ist. Erleichterungen bestehen außerdem, wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ausgeübt werden soll, häufig ist dann lediglich eine Anzeige an die Behörde erforderlich.
Im Inland ansässige Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des EWR grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen oder dort eine Niederlassung gründen wollen, benötigen in der Regel dazu eine EWR-Bescheinigung. In Österreich wird diese Bescheinigung auf Antrag von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt (§ 373h GewO 1994 – siehe auch Unternehmensserviceportal).
Weitere Informationen geben auch die in den Mitgliedstaaten bestehenden Beratungszentren.

Assistenzzentrum

Das BMAW ist auch Assistenzzentrum für Anerkennungsverfahren nach der Berufsanerkennungs-Richtlinie 2005/36/EG.

Art, Zweck und erwartete Ergebnisse der Leistungen des Assistenzzentrums:

Hilfe bei Anerkennungsverfahren nach der Richtlinie 2005/36/EG insbesondere durch Information über die Rechtslage und die zuständigen Behörden in Österreich.

Kontaktdaten des Assistenzzentrums:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon: Bürgerservice (+43) 1 711 00-805555
E-Mail: gewerbe@bmaw.gv.at

Kosten:

keine

Zeitrahmen für die Leistungen des Assistenzzentrums:

Bei Informationen, die keine weiteren Recherchen erfordern, ist die geschätzte durchschnittliche Antwortzeit zwei bis fünf Werktage.
Bei Informationen, für die noch andere Stellen im Inland oder Ausland befragt werden müssen, ist die geschätzte durchschnittliche Antwortzeit zwei bis vier Wochen.

Sprachen:

Die Anfragen können in Deutsch oder Englisch gestellt werden, Antworten sind ebenfalls auf Deutsch oder Englisch möglich.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Gewerberecht: gewerbe@bmaw.gv.at