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Durchführung der Risikoerhebung

Ein wesentliches Element des Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht in der Verpflichtung der Gewerbetreibenden zur schriftliche Erhebung des Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihren Unternehmen. Im Rahmen dieser Erhebung ist zu beurteilen, ob die Kunden, die Länder, mit denen Geschäftsbeziehungen unterhalten werden, die vertriebenen Produkte, die durchgeführten Transaktionen oder verwendeten Vertriebskanäle ein potenzielles Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen könnten. Dies dient der Selbstinformation des Unternehmers über seine Risikosituation (risikobasierter Ansatz).

Die angemessene Durchführung von Risikoerhebungen ist dabei eine Rechtspflicht des Gewerbetreibenden gemäß § 365n1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994). Diese Risikoerhebung ist den Behörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Durchführung der Risikoerhebung gemäß § 365n1 GewO 1994

Nachfolgend finden Sie Risikoerhebungsbögen, die eine Unterstützung für die von den Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche bzw. der Terrorismusfinanzierung der GewO 1994 betroffenen Gewerbetreibenden bei der Erstellung ihrer Risikoanalysen darstellen. Damit können Sie vorab das Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Bezug auf Ihre Kunden besser ermitteln und bewerten.

Ebenfalls finden Sie Negativ-Erklärungen, mit denen Sie der zuständigen Behörde bekannt geben können, dass Ihr Unternehmen nicht den Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994 unterliegt (zu den Negativ-Erklärungen).

Neu

Seit 24. März 2021 steht Ihnen ein elektronisches Formular im Unternehmensserviceportal (USP) zur Durchführung Ihrer Risikoerhebung zur Verfügung, das Sie direkt an die zuständige Behörde übermitteln können.

Das Ausfüllen des Online-Formulars ist mit oder ohne Registrierung im USP möglich.

Noch nicht registrierte Unternehmen haben die Möglichkeit sich vorher unter usp.gv.at zu registrieren. Damit werden Ihre Eingaben stets zwischengespeichert, Sie haben einen Überblick über in Arbeit befindliche oder abgesendete Formulare und profitieren zusätzlich von den zahlreichen Vorteilen dieses Unternehmensportals. Wenn Sie sich nicht registrieren möchten, verwenden Sie den Link zum Formular ohne Registrierung im USP. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall Ihre Eingaben zu keiner Zeit mitgespeichert werden.

Hinweis

Bitte übermitteln Sie den ausgefüllten Risikoerhebungsbogen nur dann der jeweils zuständigen Behörde, wenn sie von jener eine Aufforderung zur Übermittlung erhalten haben! 

Bewahren Sie den ausgefüllten Risikoerhebungsbogen aber jedenfalls auf. Dieser dient als Grundlage für Ihr eigenes Risikomanagement und als Nachweis gegenüber der Behörde für die korrekte Erfassung des Risikos und – in Verbindung mit den auf dieser Basis erfolgenden Maßnahmen des Unternehmens – auch als Nachweis für ein korrektes Risikomanagement. Er ist der Gewerbebehörde auf Verlangen auszuhändigen.

Excel-Formulare zur händischen Durchführung der Risikobewertung (nur zum Ausdrucken und händischem Ausfüllen!)

Für ein elektronisches Ausfüllen verwenden Sie bitte die USP-Webformulare.

Negativ-Erklärung

Sollte Ihr Unternehmen zwar in eine der erwähnten Branchen fallen, jedoch keine der unten genannten Tätigkeiten im laufenden Wirtschaftsjahr erbracht haben bzw. beabsichtigen zu erbringen, werden Sie von den zuständigen Behörden ersucht, eine Negativ-Erklärung abzugeben. Damit geben Sie bekannt, dass Ihr Unternehmen nicht den Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994 unterliegt. Daher müssen Sie auch keine Risikoerhebung iSd GewO 1994 durchführen.

Bitte beachten Sie: Sollte von Ihrem Unternehmen zukünftig jedoch eine der oben genannten Tätigkeiten ausgeübt werden, so gelten ab diesem Zeitpunkt auch für Sie die Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994. In diesem Fall ist von Ihnen die Risikoerhebung durchzuführen.

PDF-Formulare zum händischen Ausfüllen der Negativerklärung:

Für ein elektronisches Ausfüllen verwenden Sie bitte die USP-Webformulare.

Tipp

Bei Fragen oder technischen Problemen bei den USP-Webformularen wenden Sie sich bitte an das USP-Service Center:

  • Telefon-Nummer: 050 233 733 von Montag bis Donnerstag, von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr (österreichweit, zum Ortstarif)
  • siehe Kontakt (usp.gv.at)

Vorgehensweise bei der Risikoerhebung

Für jedes der von den Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche bzw. der Terrorismusfinanzierung der GewO 1994 betroffenen Gewerbe gibt es einen spezifischen Fragebogen:

  • Handelsgewerbetreibende (inkl. Versteigerer) bei Tätigung von Barzahlungen von mindestens 10.000 EUR; Personen, die mit Kunstwerken handeln oder als Vermittler tätig werden bei Tätigung von baren oder unbaren Geschäften von mindestens 10.000 EUR
  • Immobilienmakler (im Hinblick auf Käufer/Verkäufer; im Hinblick auf Mieter/Vermieter bei Transaktionen mit einer monatlichen Miete von mindestens 10.000 EUR)
  • Unternehmensberater bei bestimmten Geschäftstätigkeiten (z.B. Gesellschaftsgründungen; Ausübung der Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion einer Gesellschaft oder der Funktion eines Gesellschafters; Ausübung von Treuhänderfunktionen; Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners für eine andere Person)
  • Büroarbeiten- und Büroserviceunternehmen bei Bereitstellung eines Gesellschaftssitzes oder einer Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse und anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen
  • Versicherungsvermittler bei Vermittlung von Lebensversicherungen oder anderen Versicherungsprodukten mit Anlagezweck (ausgenommen Einfachagenten oder Mehrfachagenten ohne konkurrierende Produkte, die keine Prämien entgegennehmen).

Der Risikoerhebungsbogen enthält – gegliedert in Risikokategorien – risikospezifische Fragen, denen ein bestimmter Risikowert zugeteilt ist. Beantworten Sie dazu bitte die vorhandenen Fragen, indem Sie jeweils die eine Antwort anklicken, die (am ehesten) für Sie zutrifft.

Der Ergebniswert des Risikoerhebungsbogens ist der Risikowert Ihres Unternehmens. Es handelt sich um einen Wert für das Risiko, dass Ihre Geschäftsfelder von Kunden zur Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung missbraucht werden könnten. Der Wert in den Risikokategorien ist daher ein Hinweis für die vom Gewerbetreibenden anzulegende Sorgfalt und das Ausmaß an Aktivitäten zur Minimierung der Risken im Zusammenhang mit seinen Geschäften und den jeweils damit verbundenen Pflichten. Je nach Risikohöhe der einzelnen Risikokategorien sind die erforderlichen Aktivitäten unterschiedlich.

Weiterführende Informationen 

Kontakt

Abteilung Gewerberecht: gewerbe@bmaw.gv.at