Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Richtlinie der Kommunikation

Um den einwandfreien Mailverkehr mit dem Bundesministerium zu gewährleisten, wurden von der IKT-Abteilung des Ressorts entsprechende Sicherheits-Maßnahmen getroffen, über die hier informiert werden.

Das Bundesministerium betreibt Schadcode- und Spamfilter sowie Systeme zur Verhaltensanalyse von E-Mail-Anhängen. Mails die von den Systemen nach einem definierten Regelsatz als unerwünscht eingestuft werden, erreichen den Empfänger nicht (oder nur in bereinigter Form) und es wird in dem Fall aus Sicherheitsgründen auch keine Benachrichtigung an den Absender ausgesendet.

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Mail ihr Ziel erreicht hat, fordern Sie eine Lesebestätigung an.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Themen:

Ungültige E-Mail Anhänge

Abzuweisende Anhangstypen

Aus Sicherheitsgründen werden strikt alle Dateianlagen gesperrt, die potentiell gefährliche Programme (Schadcode etc.) enthalten können. Dies sind insbesondere alle exekutierbaren (ausführbaren) Anhänge (z.B.: .bat, .cgi, .cmd, .com, .cpl, .exe, .hta, .ink, .jar, .js/.jse, .ocx, .mdb, .mde, .msi, .reg, .scr, .sys, .url, .vb, .vbs, .wsc, .wsh, .wsv, .swf, etc.), auch wenn diese in komprimierten Archiven übermittelt werden.

Aufgrund unserer "Zero-Macro"-Sicherheitseinstellung sind zudem sämtliche Makros (z.B. docm, xlsm, ...) sowie sonstige aktive Inhalte in Office-Dokumenten blockiert.

Diese Anhänge werden aus dem Mailverkehr entfernt und der Absender sowie ggf. der Empfänger erhalten eine Benachrichtigung. Der Absender hat dafür Sorge zu tragen, derlei Inhalte aus seiner Nachricht bzw. dem Anhang vor dem Versand zu entfernen - bei zwingender Notwendigkeit hat er die relevanten Inhalte als Webdownload zur Verfügung zu stellen.

E-Mail Anbringen gemäß §13 AVG

Rechtswirksames Anbringen per E-Mail

Angeforderte Zustell- und Lesebestätigungen werden, soweit möglich, abgegeben.

Adressformat für Organisationseinheiten und Mitarbeiter

Die Organisationspostfächer des Bundesministeriums werden täglich mindestens einmal abgefragt.

Das Adress-Schema lautet: POST.Org_JJ@bmaw.gv.at, wobei Org durch die Bezeichnung der jeweiligen Organisationseinheit (ohne Schrägstriche) und JJ durch das Jahr der Inkraftsetzung der jeweiligen BMG-Novelle zu ersetzen ist (z.B. POST.Praes12_22@bmaw.gv.at) – vergleiche hiezu unser Organigramm.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums erreichen Sie mit der Adresse vorname.zuname@bmaw.gv.at, sofern diese am Arbeitsplatz sind.

Sonderzeichen im Namen werden hiebei als 2 Zeichen dargestellt (ä=ae, ö=oe, ü=ue, ß=ss)

Genaue Schreibweise und die Zuordnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Organisationseinheiten entnehmen Sie bitte dem Mitarbeiter/innenverzeichnis auf unserer Homepage.

Größenbeschränkung

Die Größenbeschränkung beträgt 25 MB für die gesamte E-Mail.

Für externe Mails wird die Gesamtgröße aus Performancegründen im Einklang mit anderen Bundesdienststellen in beiden Richtungen auf 25 MB limitiert.

Größere Sendungen werden mit einer entsprechenden Benachrichtigung an den Absender abgelehnt.

Transportverschlüsselung

Die Mail-Systeme des Bundesministeriums versuchen jegliche Verbindungen mittels Transportverschlüsselung abzusichern. Als Mindeststandard wird dafür TL1.2 vorausgesetzt. Verbindungen, welche die Verschlüsselung mit bereits überholten und inzwischen als unsicher eingestuften Standards (z.B. TLS1.0 oder TLS1.1) durchführen wollen, werden nicht mehr zugelassen und abgewiesen.

Verweigerung der E-Mail-Annahme

Bei vermehrter Zuwiderhandlung der oben definierten Vorgaben werden einzelne externe Mailserver (Absenderseite) blockiert. In diesem Fall muss der Betreiber des Mailservers die Entfernung seines Systems auf den gängigen globalen Blacklists prüfen und veranlassen (Beispiel für eine Blocklistprüfung auf mxtoolbox).

Hinweis

  • Zur Vermeidung der Größenüberschreitung verwenden Sie eine Komprimierung mit ZIP oder verteilen Sie Anhänge auf mehrere Mailsendungen.
  • Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Ministeriumsmitarbeiterin bzw. der Ministeriumsmitarbeiter alternative Möglichkeiten über eine interne IT-Anforderung prüfen zu lassen.

Kontakt

Abteilung IKT-BMAW-ZL:POST.IKT-Sicherheit@bmaw.gv.at