OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen - österreichischer Nationaler Kontaktpunkt
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – in Folge OECD-Leitsätze – sind eines der wichtigsten und umfassendsten internationalen Instrumente zur Förderung von verantwortlichem unternehmerischen Handeln. 38 OECD-Mitgliedstaaten sowie dreizehn weitere Staaten (Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Ägypten, Marokko, Tunesien, Peru, Rumänien, Jordanien, Ukraine, Uruguay und Kasachstan) und die Europäische Union haben sich völkerrechtlich verpflichtet, diese – dem geltenden Recht und international anerkannten Normen entsprechenden – Grundsätze und Maßstäbe für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und umzusetzen.
Die OECD-Leitsätze enthalten Handlungsempfehlungen der Regierungen an multinationale Unternehmen, die in oder von den Teilnehmerstaaten aus operieren und stellen damit eine Ergänzung zum geltenden Recht dar. Ihre Umsetzung wird von so genannten "Nationalen Kontaktpunkten (NKP)" forciert.
Der österreichische Nationale Kontaktpunkt (öNKP)
Die Teilnehmerstaaten haben sich dazu verpflichtet, Nationale Kontaktpunkte (NKP) einzurichten, um die wirksame Anwendung der OECD-Leitsätze voranzubringen. Eine der Kernaufgaben des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes (öNKP) ist es, den Bekanntheitsgrad der OECD-Leitsätze zu erhöhen und sich für deren Umsetzung und vermehrte Anwendung einzusetzen. Der öNKP pflegt den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen NKP. Er steht als Ansprechpartner für Unternehmen, die Zivilgesellschaft, sonstige Interessierte und andere NKP zur Verfügung. Darüber hinaus hat der öNKP die Funktion einer Vermittlungs- und Schlichtungsplattform bei Fragen und Unklarheiten im Zusammenhang mit der Anwendung der OECD-Leitsätze, insbesondere bei konkreten Beschwerden wegen behaupteter Verstöße gegen die OECD-Leitsätze.
Das Beschwerdeverfahren
Die Behandlung von Beschwerden von behaupteten Verstößen gegen die OECD-Leitsätze erfolgt in Übereinstimmung mit den "Verfahrenstechnischen Anleitungen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen". Ergänzend hierzu sind in der Geschäftsordnung des österreichischen Nationalen Kontaktpunktes verfahrensrechtliche Bestimmungen vorgesehen. Nähere Informationen finden Sie unter "Die Arbeit des öNKP". Im Rahmen dieser Tätigkeit trägt der öNKP auf unparteiische, vorhersehbare, gerechte und auf eine mit den Grundsätzen und Standards der OECD-Leitsätze in Einklang stehenden Art und Weise zur Lösung der aufgeworfenen Fragen und Probleme bei. Der öNKP stellt dafür ein Forum zur Vermittlung zwischen den Parteien bereit.
Downloads
- Geschäftsordnung öNKP (PDF, 178 KB)
- öNKP Jahresbericht 2019 (PDF, 1 MB)
- OECD-Jahresbericht zu den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen 2019 in Englisch
- OECD-Leitsätze - deutsch
- OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln - deutsch
- Vorlage zur Einbringung einer Beschwerde vor dem öNKP in Deutsch (PDF, 830 KB)
- Vorlage zur Einbringung einer Beschwerde vor dem öNKP in Englisch (PDF, 791 KB)
- Vorlage zur Einbringung einer Beschwerde vor dem öNKP in Französisch (PDF, 795 KB)
Kontakt
Mario Micelli
Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (öNKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: NCP-Austria@bmaw.gv.at
Telefon: (+43) 1 711 00-805240 oder 808819
Fax: (+43) 1 711 00-8048819