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Net Zero Industry Act (NZIA)

Der Net Zero Industry Act gilt als Antwort auf den US-amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) und hat das Ziel, die europäische Industrie für saubere Energietechnologien zu stärken.

solar panels and wind turbines

Der Net Zero Industry Act wurde von der Europäischen Kommission am 16. März 2023 vorgestellt und hat zum Ziel, den bürokratischen Aufwand für bestimmte "strategische Technologien" zu verringern, einschließlich einer Verbesserung der Genehmigungsverfahren und des Zugangs zu Finanzmitteln. Diese Netto-Null-Technologien sollen Europa dabei helfen, seine Emissionen zu reduzieren und auf eine CO2-freie Energieerzeugung umzustellen.

Im Fokus steht, die Produktionskapazitäten von sauberen Technologien ("Netto-Null-Technologien") in der EU auszubauen. Es sollen bis 2030 zwei Fünftel (40 Prozent) der für die gesteckten Klimaziele jährlich benötigten grünen Schlüsseltechnologien in der EU selbst hergestellt werden. Dadurch sollen hohe Abhängigkeiten von anderen Ländern bei diesen Technologien vermieden werden.

Zu den gewünschten Technologien gehören unter anderem erneuerbare Energien, CO2-Abscheidung und -Speicherung sowie Technologien für alternative Kraftstoffe und Energieerzeugung aus Kernenergie.

  • Photovoltaische und solarthermische Technologien
  • Onshore- und Offshore-Windtechnologien
  • Batterietechnologien
  • Wärmepumpen und geothermische Energie
  • Technologien für erneuerbaren Wasserstoff
  • Biomethan und Biogas-Technologien
  • CO2-Abscheidung, -nutzung und -speicherung (CCUS)
  • Netztechnologien
  • Kernenergie

Der Plan baut auf früheren Initiativen auf, stützt sich auf die Stärken des EU-Binnenmarkts und ergänzt die laufenden Bemühungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals und von REPowerEU.

Sieben Maßnahmen stehen zur Zielerreichung im Fokus:

  1. Günstige Investitionsbedingungen: Kürzere Genehmigungsfristen und straffere Verfahren
  2. Beschleunigung der CO2-Abscheidung: Schaffung jährlicher Injektionskapazitäten (Speicher) von 50 Mio. Tonnen bis 2030
  3. Leichterer Marktzugang: Verpflichtende Kriterien für Nachhaltigkeit & Belastbarkeit von Netto-Null Technologien bei öffentlichen Ausschreibungen
  4. Bessere Qualifikationen: Einrichtung von Net-Zero-Industrieakademien ("Net-Zero Industry Academies")
  5. Förderung von Innovationen: Reallabore ("Net-Zero Industry Valleys"), "Net-Zero Resilience Projects" fördern
  6. "Net-Zero Europe"-Plattform: Maßnahmen koordinieren und Informationen austauschen (Governance)
  7. Monitoring: EU-weit vergleichbare Informationen beschaffen

Dem Vorschlag zufolge plant die Kommission, die heimische Produktion dieser Technologien durch "Net Zero Resilience Projects" zu fördern, die die EU-Lieferkette aufbauen und die Wettbewerbsfähigkeit sowie die lokale Entwicklung stärken. Projekt-Gruppen können Anträge für dieses Gütesiegel einreichen und haben nach der Anerkennung die Möglichkeit, schnellere Genehmigungen zu erhalten. Dem Entwurf zufolge werden Fristen für die Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt, um eine raschere Transformation zu ermöglichen, folgende Fristen werden aufgelistet:

  • Maximal neun Monate für den Bau strategischer Netto-Null-Projekte mit jährlicher Produktionskapazität < 1 GW
  • Maximal zwölf Monate für den Bau strategischer Netto-Null-Projekte mit jährlicher Produktionskapazität von > 1 GW
  • Maximal 18 Monate für alle erforderlichen Genehmigungen zum Betreiben einer Speicherstätte

Ebenso sollten Genehmigungen für den Bau von Clean-Tech-Produktionsprojekten mit einer Jahresleistung von > 1 Gigawatt maximal 18 Monate und für < 1 Gigawatt maximal zwölf Monate dauern.

Für strategische Netto-Null-Technologien, für die es - gemessen in GW - keine jährliche Produktionskapazität gibt, darf das Genehmigungsverfahren eine Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten.

Den Projekten soll ein Prioritätsstatus zuerkannt werden, wobei die nationalen Behörden sicherstellen sollen, dass "die Prozesse so schnell wie möglich behandelt werden", und dass den Projekten "der Status der höchstmöglichen nationalen Bedeutung zuerkannt wird".

Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

Der Vorschlag sieht auch mehrere Möglichkeiten vor, wie Projekte besseren Zugang zu EU-Finanzmitteln erhalten können, wobei allerdings nicht angegeben wird, wie hoch diese ausfallen würden.

STEP (The Strategic Technologies for Europe Platform) ist das zentrale Tool zur Finanzierung des NZIA und dessen Maßnahmen bzw. für den EU Green Deal. Nicht oder wenig genutzte vorhandene EU-Mittel sollen dabei zielgerichtet genutzt und ausgeschöpft werden.

So sieht der Text beispielsweise eine Zielvorgabe für die Höhe der nationalen Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel vor, die die Länder für die Umsetzung des Gesetzes einsetzen sollen. Der Betrag ist noch nicht festgelegt.

Die EU-Länder können auch finanzielle Unterstützung für bestimmte Projekte gewähren, einschließlich Garantien, um die Kreditkosten zu senken und das finanzielle Risiko in der Anfangsphase zu verringern.

Der VO-Vorschlag wurde am 16. März 2023 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Aktuell wird er von den EU-Ländern verhandelt und anschließend vom Europäischen Parlament diskutiert.

Wesentlicher Knackpunkt für Österreich: Nukleartechnologien

Österreich lehnt jegliche Berücksichtigung von Nukleartechnologien im NZIA-Vorschlag strikt ab. Es wird nicht als zukunftsfähige Technologie im Rahmen einer nachhaltigen Transformationsoffensive hin zu erneuerbaren Energieträgern in der EU gesehen. Dies hängt insbesondere auch damit zusammen, dass Europa und seine Unternehmen von den Wertschöpfungsketten im Kernenergie-Sektor wesentlich weniger als bei erneuerbaren Technologien profitieren würde. Für Österreich ist jedenfalls klar, dass EU-Gelder nicht zur Förderung des Ausbaues von Nukleartechnologien verwendet werden dürfen.

Die nächsten Schritte im legislativen Prozess

Als nächster Schritt im legislativen Prozess folgen weitere Verhandlungen in der EU Rat-Arbeitsgruppe Industrie ab September 2023. Sobald ein finaler Kompromisstext des Rates vorliegt sowie die EU Parlaments-Position geht der NZIA-Vorschlag in den Trilog, welcher zwischen Rat, Parlament und Kommission geführt wird. Darin wird ein Kompromiss zwischen allen dreien verfolgt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

EU-Koordination und EU-Binnenmarkt: eukoordination-wirtschaft@bmaw.gv.at