Internationales Importzertifikat
Das Internationale Importzertifikat (IIZ bzw. IIC) ist in bestimmten Fällen die Voraussetzung dafür, dass die Exportkontrollbehörde des Exportlandes eine Genehmigung für eine Lieferung nach Österreich erteilt. Dieses Dokument ist nur im BMAW zu beantragen, wenn dies durch die ausländische Exportkontrollbehörde angefordert wird. Das IIZ bzw. IIC kann für sämtliche durch das BMAW kontrollierten Güter (insbesondere für Verteidigungsgüter und Dual-Use-Güter) beantragt werden.
Notwendige Unterlagen (grundsätzlich)
- Antragsformular inkl. technischer Einstufung des beantragten Gutes
- Handelsrechnung (Proforma-Rechnung)
- Technische Beschreibung der Güter gemäß den Kriterien des Anhangs I bzw. IV der Dual-Use-Verordnung und Datenblätter
- einen Auszug des aktuellen elektronischen Firmenbuchauszugs mit Gewerberegister-Daten (nicht älter als 3 Monate)
Weitere Informationen
- Merkblatt zur Antragsstellung eines Importzertifikats - Hinweise und Erläuterungen (PDF, 90 KB)
- Gemeinsame Militärgüterliste der EU (Liste der Verteidigungsgüter) - Anhang zur Richtlinie 2009/43/EG idgF
- Dual-Use-Güterliste - neu gefasst mit der Verordnung (EU) 2021/821
Weiterführende Informationen
- Link zur Antragstellung in Papierform
- Link zur elektronischen Antragstellung
- Hilfe bei der Antragstellung
Kontakt
Abteilung V/2 Exportkontrolle: exportkontrolle@bmaw.gv.at