Geplante Änderungen
Auf dieser Seite werden relevante geplante Änderungen in der Akkreditierungspolitik vor Beschlussfassung interessierten Kreisen vorgestellt.
Interessierte Kreise werden eingeladen, zu den geplanten Änderungen per E-Mail an office@akkreditierung-austria.gv.at unter ausschließlicher Beilage des unten verlinkten, von interessierten Kreisen bearbeiteten Templates Stellung zu beziehen.
Thema:
Interessierte Kreise sind eingeladen zum Entwurf des aktualisierten
Leitfaden L31_Akkreditierung von KBS im Bereich Strahlenschutz_20220706 draft zur Stellungnahme durch interessierte Kreise (PDF, 191 KB) sowie der beiden Anhänge
- Leitfaden L31 Anhang geregelter Bereich_20220706-draft zur Stellungnahme durch interessierte Kreise (PDF, 462 KB)
- Leitfaden L31 Anhang nicht geregelter Bereich_20220706-draft zur Stellungnahme durch interessierte Kreise (PDF, 455 KB)
ausschließlich mit dem Kommentar-Template:
Stellung zu nehmen.
Es werden bei Akkreditierung Austria eintreffende Stellungnahmen mittels des zur Verfügung gestellten Kommentierungs-Templates bis zum 08. August 2022, 09:00 berücksichtigt.
Interessierte Kreise sind eingeladen zum Entwurf des aktualisierten
ausschließlich mit dem Kommentar-Template:
Stellung zu nehmen.
Es werden bei Akkreditierung Austria eintreffende Stellungnahmen mittels des zur Verfügung gestellten Kommentierungs-Templates bis zum 29. April 2020, 12:00 berücksichtigt.
20200514 & 20201027:
Die seitens der interessierten Kreise erhaltenen Stellungnahmen wurden von Akkreditierung Austria behandelt und sind im Dokument
"Leitfaden L30_Deponieverordnung & Recycling-Baustoffverordnung_Änderungen 2020_Stellungnahmen von AA bearbeitet_20200514+20201027 (PDF, 444 KB)" verfügbar, der dementsprechend adaptierte
"Leitfaden L30_Deponieverordnung & Recycling-Baustoffverordnung_V03.1_20201027 (PDF, 331 KB)"
veröffentlicht.
Die Änderungen mit der Veröffentlichung im Oktober 2020 waren erforderlich, als die Stellungnahme des BMK bis 20200514 nicht berücksichtigt wurde und sich daraus geringfügige Änderungen ergaben, die in der Version des L30 vom 27.10.2020 nunmehr beinhaltet sind.