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Gesetzesänderung führt zu mehr Sicherheit auf Österreichs Almen

Die Gesetzesänderung enthält einen neuen Absatz im § 1320 des ABGB, mit dem das Haftungsrecht geändert wird.

Paragraphen

Die Gesetzesänderung im Bereich der Haftung von Viehhaltern ist ein wichtiger Schritt, um mehr Sicherheit auf Österreichs Almen zu ermöglichen. Mit dem Beschluss der ABGB Novelle im  Justizausschuss am 26. Juni 2019 ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Novelle in der kommenden Woche dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.   

Almenregeln

Konkret geht es um die Präzisierung des § 1320, in dem die Haftung von Viehhaltern geregelt ist. Bisher hatte das ABGB den Tierhalter stark in die Verantwortung genommen. Für eine ausgewogene Interessenabwägung ist jedoch eine stärkere Eigenverantwortung der Freizeitnutzer erforderlich. Dazu wird ein neuer Absatz in den § 1320 des ABGB eingefügt, mit dem das Haftungsrecht geändert wird. Erstmals wird damit die Eigenverantwortung der Alm-Besucher verankert. Gäste werden in die Verantwortung genommen, Verhaltensregeln auf Almen und Weiden einzuhalten. Auch für Tierhalter gibt es künftig deutlich mehr Rechtssicherheit. Wenn Landwirte bundesweite Standards einhalten, haften sie nicht, Besucher tragen Schaden selbst.  

Informations-Folder mit den "10 Verhaltensregeln für Alm-Besucher“, der "Standard für die Alm- und Weidewirtschaft“, wie auch ein Erklär-Video und weitere Unterlagen stehen auf www.sichere-almen.at zur Verfügung.