Energiekostenzuschuss
Mit dem Energiekostenzuschuss reagiert die Bundesregierung auf die gestiegenen Energiepreise, um die Energiekosten für Unternehmen abzufedern, indem bei Strom, Erdgas und Treibstoffen 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr übernommen werden.
Bundesminister Martin Kocher: "Damit reagierte die Bundesregierung auf die gestiegenen Energiepreise: "Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat leider merklich negative Effekte auf den europäischen Energiemarkt und die Preisbildung. Die Energiekosten sind auch in Österreich zuletzt stark gestiegen. Um die österreichischen Haushalte zu entlasten, wurde neben dem zweitgrößten Antiteuerungspaket in der EU vor kurzem auch die Strompreisbremse eingeführt, in einem weiteren Schritt entlasten wir nun die Unternehmen. Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag, um Mehrkosten, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise am Weltmarkt entstanden sind, abzufedern".
Folgende Förderungen werden im Rahmen des Energiekostenzuschusses angeboten:
Energiekostenzuschuss
Hintergrund
Der Förderungszeitraum des Energiekostenzuschuss 1 umfasste ursprünglich die Monate Februar bis September 2022. Die Energiekosten bleiben eine starke finanzielle Belastung für heimische Unternehmen und schwächen den Wirtschaftsstandort Österreich. Durch die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 auf die Monate Oktober bis Dezember 2022 werden die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen und Arbeitsplätze gesichert.
Förderkonzept
Förderfähige Unternehmen
Förderungsfähig sind grundsätzlich energieintensive, gewerbliche, industrielle, gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche gemeinnütziger Vereine. Ausgenommen sind bestimmte Wirtschaftszweige, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe. Die Liste der besonders betroffenen Sektoren wurde im Vergleich zum Energiekostenzuschuss (Monate Februar 2022 - September 2022) erweitert.
Förderfähige Energieträger
Im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1 (Monate Februar 2022 - September 2022) sind im Rahmen des Energiekostenzuschuss 1, viertes Quartal nun auch Wärme, Kälte und Dampf förderfähige Energieträger. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie (bisher) bei Strom und Erdgas.
Förderstufen
Stufe 1
In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas, Treibstoffe und Wärme und Kälte mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 750 Euro.
Stufe 2
Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich die Preise für Strom, Erdgas sowie Wärme und Kälte zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
Stufe 3
Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich zu den Voraussetzungen der Stufe 2 einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
Stufe 4
In Stufe 4 können nur besonders betroffene, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Förderfähiger Zeitraum
Der förderfähige Zeitraum ist 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022.
Antragstellung
Die Antragsphase beginnt am 17. April 2023 und endet am 3. Juli 2023.
Weiterführende Informationen
Richtlinie Energiekostenzuschuss I, viertel Quartal (PDF, 760 KB)
Hintergrund
Ziel der Energiekostenpauschale ist die Unterstützung der Kleinst- und Kleinunternehmer bei der Bewältigung der hohen Energiekosten.
Förderkonzept
Förderfähige Unternehmen
Beantragen kann nahezu jedes kleinere Unternehmen, das mehr als 10.000 und weniger als 400.000 Jahresumsatz 2022 vorweisen kann und eine Betriebsstätte in Österreich hat. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.
Berechnung der Förderhöhe
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung zwischen 110 und 2.475 Euro. Der Förderungsbetrag wird für jedes Unternehmen, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022, auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria individuell berechnet.
Förderfähiger Zeitraum
Es ist aus 3 verschiedenen förderungsfähigen Zeiträumen zu wählen:
- 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022.
- 1. Februar 2022 bis 30. September 2022
- 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
Anmeldung und Antragstellung
Unternehmen können ab 17. April auf www.energiekostenpauschale.at einen Selbst-Check durchführen und prüfen ob Sie bereits die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Dabei erhalten sie eine Checkliste, was für die Antragstellung vorzubereiten ist.
Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall kurz danach.
Hintergrund
Der Förderzeitraum des Energiekostenzuschusses 1 umfasste ursprünglich die Monate Februar bis September 2022. Die Energiekosten bleiben eine starke finanzielle Belastung für heimische Unternehmen und schwächen den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Bundesregierung bekennt sich dazu, österreichische Unternehmen weiterhin von den hohen Energiekosten zu entlasten. Zusätzlich zur Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 um das vierte Quartal 2022 wird daher der Energiekostenzuschuss 1 im Jahr 2023 als Energiekostenzuschuss 2 neu aufgelegt.
Förderkonzept
Beim Energiekostenzuschuss 2 gibt es, im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1 Q4, folgende Neuerungen.
Förderfähige Unternehmen
In der Förderstufen 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität. Weiters werden die Förderintensitäten in den bisherigen vier Förderstufen erhöht und eine fünfte Förderstufe hinzugefügt.
Förderfähige Energieträger
Die förderfähigen Energieträger in der Basisstufe werden um Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel erweitert.
Förderstufen
Um Förderungen der Stufen 3 bis 5 zu erhalten, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben. Die antragstellenden Unternehmen verpflichten sich dabei, bis 31. Dezember 2024 mindestens 90 Prozent der am 1. Jänner 2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente zu erhalten.
Für alle Förderungsstufen gilt das Erfordernis der Beschränkungen von Bonizahlungen und eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden.
Förderfähiger Zeitraum
Der Förderungszeitraum beginnt am 1. Jänner 2023 und endet am 31. Dezember 2023.
Anmeldung und Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in zwei Zeiträumen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen.
ACHTUNG
Die Frist für die Voranmeldung für die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten endete am 28.11.2022 (Nachfrist 16.-20. Jänner 2023). Die fristgerechte Voranmeldung ist die Voraussetzung für die Antragstellung!
Förderkonzept
Förderfähige Unternehmen
Es wurden österreichische Unternehmen gefördert, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes belaufen.
Förderfähige Energieträger
Förderfähige Energieträger waren Strom, Erdgas und Treibstoffe.
Förderstufen
Die Förderung orientierte sich am EU-Krisenrahmen und sah insgesamt vier Förderstufen vor.
Stufe 1
In Stufe 1 wurden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.
Stufe 2
Für den Zuschuss in Stufe 2 mussten sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall wurden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe betrug hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe konnten in dieser Stufe nicht gefördert werden.
Stufe 3
Ab Stufe 3 mussten Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
Stufe 4
In Stufe 4 konnten nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier waren maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Förderfähiger Zeitraum
Es wurden Energie-Mehrkosten vom 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 gefördert.
Voranmeldung und Antragstellung
Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgte zunächst eine Voranmeldung im aws Fördermanager. Diese Voranmeldung war von 7. November 2022 bis 28. November 2022 möglich. Betriebe, die sich nicht vorangemeldet haben, hatten dazu von 16. bis 20. Jänner noch einmal die Möglichkeit.
Die formale Antragseinreichung war von 29. November 2022 bis spätestens 15. Februar 2023 möglich.
Kontakt
Bei Fragen zum Energiekostenzuschuss wenden Sie sich gerne an POST.IV3_22@bmaw.gv.at