Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kraus-Winkler: Energiekostenzuschuss 2 ist auch für Tourismusbranche ein wichtiges Zeichen

 "Die extrem gestiegenen Energiepreise stellen viele Betriebe vor große Herausforderungen bei Budgetierung und Planung für 2023. Durch den Energiekostenzuschuss 2 wird nun eine wichtige Entlastung und gleichzeitig Planbarkeit für das gesamte kommende Betriebsjahr von Jänner bis Dezember 2023 möglich. Auch können damit österreichische Betriebe im Tourismus ihre Preisgestaltung konkurrenzfähig gegenüber den Hauptherkunftsmärkten und hier vor allem gegenüber Deutschland halten", so Staatssekretärin Kraus-Winkler.

Die Buchungslage ist derzeit auch für den Winter gut. Umso erfreulicher ist es, dass mit dem erneuten Energiekostenzuschuss der Bundesregierung für das gesamte Jahr 2023 eine dringend nötige Abfederung der derzeit unrealistisch hohen Energiepreise möglich wird. Das ist für den Tourismusstandort genauso wichtig wie für den gesamten Industriestandort Österreich.

Mit dem Energiekostenzuschuss 2 werden österreichische Unternehmen in fünf Stufen gefördert. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von vier Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität. Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs der Mehrkosten von Energie gefördert werden. Unterstützung gibt es in Stufe 1 unter anderem für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Zudem wird der Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres 2022 verlängert, um die Kosten des Winterbeginns abzudecken, was eine Forderung der Branche war.

"Mit der Inkludierung von Fernwärme und Öl werden besonders für die Tourismusbranche wichtige Vorteile spürbar, denn die Aufteilung des energetischen Endverbrauchs in Beherbergung und Gastronomie lag laut Statistik Austria und dem Umweltbundesamt im Jahr 2019 bei 53 Prozent für Strom, sieben Prozent für Gas, 13 Prozent für Fernwärme und 19 Prozent für Öl. Zudem wird die Planbarkeit der Unternehmen erhöht, was wiederum Arbeitsplätze und touristische Wertschöpfung sichert", so Kraus-Winkler.

Kontakt:

Andrea Gesierich, MA
Pressesprecherin der Tourismus-Staatssekretärin
Tel.: +43 1 71100 6000-43
Mail: andrea.gesierich@bmaw.gv.at