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Kocher: Vom Lockdown betroffene Unternehmen erhalten Corona-Kurzarbeit im vollen Umfang

Arbeitszeitreduktion auf null Prozent mit Corona-Kurzarbeit möglich

Arbeitsminister Martin Kocher versichert angesichts der diskutierten Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und der vorübergehenden Schließung von Nachtlokalen in Oberösterreich die uneingeschränkte Unterstützung betroffener Unternehmen und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Corona-Kurzarbeit. „Die aktuell sehr hohen Infektionszahlen und die drohende Überlastung der Intensivkapazitäten in den Spitälern machen weitere Einschränkungen notwendig. Unternehmen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, können sich jedenfalls unverändert einer Unterstützung durch die Kurzarbeit sicher sein“, so Arbeitsminister Martin Kocher.

Die aktuelle Phase 5 der Kurzarbeit steht allen Unternehmen, die nicht in vollem Umfang ausgelastet sind, zur Verfügung. Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar darunter bis zum völligen Arbeitsausfall. „Vor allem Betreiberinnen und Betreiber von Nachtlokalen und Diskotheken, die in den kommenden Wochen in Oberösterreich vorübergehend zusperren müssen, zählen zu den besonders betroffenen Betrieben und erhalten die volle Unterstützung durch die Corona-Kurzarbeit. Als Arbeitsminister ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die Unternehmen dadurch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beschäftigung halten können“, betont der Arbeitsminister weiter.

Darüber hinaus steht die aktuelle Form der Kurzarbeit Phase 5 all jenen Betrieben zur Verfügung, die die Unterstützung benötigen. „Besondere Zeiten, verlangen auch besondere Maßnahmen, um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. Es ist dabei jedoch entscheidend, niemanden alleine zu lassen und den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin Planungssicherheit durch die Kurzarbeit zu geben“, schließt Kocher.