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Kocher: Novelle von Lohn- und Sozialdumping-Regelung setzt EU-Richtlinie um

Begutachtungsfrist für novelliertes Gesetz beendet

Das Arbeitsministerium hat eine Novellierung bestehender Regelungen zum Lohn- und Sozialdumping erarbeitet. Nach einer 5-wöchigen Begutachtungsphase wurde das Gesetz heute als Ministerratsbeschluss vorgelegt. Es beinhaltet eine Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie sowie neue EU-konforme Strafrahmen auf Basis einschlägiger EuGH-Judikatur. Zudem wurden Instrumente zur Strafverfolgung adaptiert und Entbürokratisierungsmaßnahmen gesetzt. Neu gegenüber dem Begutachtungsentwurf ist, dass der Strafrahmen bei Formaldelikten im Zusammenhang mit Lohn- und Sozialdumping adaptiert und erweitert wurde.

Arbeitsminister Martin Kocher zum heutigen Ministerratsbeschluss: „Unser Ziel ist die Verbesserung derzeitiger Rahmenbedingungen, um unfairen Wettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen und die erforderliche EU-Konformität der Regelungen wiederherzustellen.“ Denn die geltenden Regelungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) beinhalten einen Strafrahmen, der laut EuGH-Judikatur nicht verhältnismäßig war. Daher war eine Novellierung, hin zu einem Gesamtstrafrahmen mit neuen Höchstgrenzen, notwendig.

Nach Begutachtung beinhaltet der Gesetzesentwurf einen Strafrahmen, der dabei unterstützt, die Arbeit der Behörden im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping noch mehr zu stärken. Bei sogenannten Formaldelikten, wie etwa bei Behinderung der Behörden bei der Lohnkontrolle, sind bis zu 40.000 Euro Gesamtstrafrahmen möglich, vor Begutachtung waren es 20.000 Euro. „Wichtig ist weiterhin, dass wir ein besonderes Augenmerk auf Strafdelikte im Zusammenhang mit Unterentlohnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern legen. Hier ist unverändert ein hoher Gesamtstrafrahmen von bis zu 400.000 Euro möglich“, so Kocher.

Weiters werden mit der Umsetzung der Entsenderichtlinie der EU Schutzstandards für ausländische Beschäftigte, die nach Österreich entsandt werden, geschaffen. „Durch diese Neuregelung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich beschäftigt sind, nach rund einem Jahr Aufenthalt einen umfassenden Schutz durch das österreichische Arbeitsrecht“, so Kocher.

Ein weiterer Punkt, der im neuen LSD-BG verbessert wurde, ist das Instrument der Sicherungsleistung, durch die Strafvergehen leichter durch die Bezirksverwaltungsbehörde verfolgt werden können. „Entscheidend ist, dass mit der Möglichkeit der adaptierten Sicherheitsleistung Strafen gegenüber ausländischen Betrieben besser gesichert werden können“, betont Kocher.

Zudem beinhaltet das neue Gesetz Entbürokratisierungsmaßnahmen. So profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Novellierung unter anderem von erleichterten Rahmenbedingungen beim Nachweis von Dienstzetteln oder Arbeitszeitaufzeichnungen. „Betriebe erfahren zudem Erleichterungen bei den Lohn- und Sozialdumpingregelungen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Schulungszwecken nach Österreich kommen“, so der Arbeitsminister abschließend.

Das novellierte Gesetz wird heute nach Behandlung im Ministerrat als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht. Am 1. Juli 2021 folgt dessen Behandlung im Sozialausschuss, eine Woche darauf dann im Plenum des Nationalrats. Die neuen Regelungen sollen mit 1. September 2021 in Kraft treten.