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Bundesregierung verlängert Anhebung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes bis Ende Juni

Kocher: „Verlängerung angesichts der Pandemiesituation notwendig und richtig“

Die Regierungsparteien haben bedingt durch die COVID-19-Krise im März 2020 die Anhebung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengeldes beschlossen, um Arbeitslose in dieser Krisenzeit finanziell zu unterstützen.

„Angesichts der epidemiologisch nach wie vor herausfordernden Situation, verlängern wir die Anhebung der Notstandshilfe auf das Niveau des Arbeitslosengelds bis Ende Juni“, so Arbeitsminister Martin Kocher. „Das ist notwendig, da die aktuelle Pandemielage, vor allem im Osten des Landes, Öffnungsschritte in bestimmten Bereichen nicht zulässt.“

Die Notstandshilfe beträgt normalerweise 92-95 Prozent des Arbeitslosengelds. Betroffene erhalten durch die Anhebung rund 55 Euro pro Monat zusätzlich. Von der Regelung profitieren über 220.000 Personen monatlich.

Der Arbeitsminister ist optimistisch, dass mit steigenden Temperaturen und einer Ausweitung der Schutzimpfungen nachhaltige Öffnungsschritte erfolgen können. „Wir haben uns daher auf eine Verlängerung der bisherigen Regelung bis Ende Juni geeinigt, um vor allem jene zu erreichen, die aufgrund des notwendigen Lockdowns derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sein können, zum Beispiel im Tourismus oder in der Gastronomie. Sobald die Infektionslage Öffnungsschritte zulässt, wird auch am Arbeitsmarkt eine stärkere Entspannung eintreten“, schließt Kocher.