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Kocher: Pflegestipendium und Pflegelehre sind wichtige Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege

Die heute präsentierte Pflegereform umfasst zwei wichtige Maßnahmen im Kampf gegen den aktuell hohen Personalmangel im Pflegebereich: das Pflegestipendium und die Pflegelehre. Beide Neuerungen verfolgen das Ziel, mehr Personen zu einer Ausbildung in der Pflege zu motivieren und die Rahmenbedingungen in der gesamten Branche zu verbessern.

„Der Fachkräftemangel ist vor allem in der Pflege eine große Herausforderung. Dazu kommt, dass der demografische Wandel diese Entwicklung in den kommenden Jahren noch verstärken wird, wenn wir nicht gezielt mit Maßnahmen gegensteuern. Mit der Einführung eines Pflegestipendiums schaffen wir eine in dieser Form nie da gewesene Weiterbildungsmöglichkeit, die es Jeder und Jedem ermöglicht, sich in einem Pflegeberuf qualifizieren zu lassen. Insgesamt 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze pro Jahr werden mit dem Pflegestipendium geschaffen“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Mit dem Pflegestipendium erhalten Personen, die an AMS-Ausbildungen teilnehmen eine Förderung zur Deckung ihrer Lebenserhaltungskosten, die ein gewisses Mindestniveau nicht unterschreiten darf. „Personen, die sich im Rahmen des Pflegestipendiums dazu entscheiden, eine Pflegeausbildung zu starten, erhalten mindestens 1.400 Euro Förderung monatlich. Liegt der derzeitige Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung unter diesem Mindestniveau, wird die Differenz aufgestockt. Wichtig ist auch, dass Personen, deren Leistungsanspruch über der 1.400 Euro Mindestgrenze liegt, keine Kürzungen zu befürchten haben“, erklärt Kocher weiter. „Unser Ziel ist es die Pflegeausbildung dadurch attraktiver zu gestalten. Ein entscheidender Faktor ist dabei natürlich eine entsprechende finanzielle Absicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.“

Die Umsetzung und beratende Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt über das AMS und wird zu einem Teil aus AMS-Förderungen finanziert. In etwa 85 Millionen Euro werden ab dem 1. September 2023 pro Jahr aus dem AMS-Budget für das Pflegestipendium aufgewendet.

Eine weitere Maßnahme, um den Bedarf an Pflegepersonal zu decken, ist die Pflegelehre. „Mit der Pflegelehre schaffen wir neben dem Pflegestipendium ein attraktives Ausbildungsmodell, wirken dem drohenden Personalmangel entgegen und bilden mehr Pflegepersonal für die Zukunft aus“, so Kocher weiter.

Die Pflegelehre soll mit Herbst 2023 als Ausbildungsversuch starten. Lehrlinge können sich für die Lehre zur Pflegefachassistenz (4-jährige Lehre) oder für die Lehre zur Pflegeassistenz (3-jährige Lehre) entscheiden. Beide Lehrberufe sollen die zukünftigen Pflegekräfte bestmöglich ausbilden. Für Tätigkeiten an der Patientin oder am Patienten wird ein Mindestalter von 17 Jahren eingehalten. Finanzielle Sicherheit soll durch ein attraktives monatliches Lehrlingseinkommen im vierten Jahr sichergestellt werden. „Wir sind als Bundesregierung bei der Umsetzung der Pflegelehre in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern und den Ländern. Die Lehrinhalte der Pflegelehre werden aktuell gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und den Sozialpartnern final erarbeitet“, schließt der Arbeits- und Wirtschaftsminister.