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Mehr als 110.000 neue Handy-Signaturen im Mai

Der Mai 2021 brachte – vor den Sommerferien – einen Rekordwert an Neuanmeldungen zur Handy-Signatur: Über 110.000 neue Userinnen und User wurden gezählt, damit erreicht die Gesamtzahl über 1,9 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer des digitalen Ausweises.

Die Pandemie hat den Wert sicherer Zugänge zu digitalen Services im Gesundheitsbereich deutlich gemacht: So soll in Kürze auch ein elektronischer Nachweis über www.gesundheit.gv.at/ELGA als Zutrittserleichterung für Getestete, Geimpfte und Genesene dienen. Um den eigenen Corona-Status digital vorweisen zu können, benötigt man eine Handy-Signatur. Deshalb besteht besonderes Interesse am digitalen Ausweis als einfachen und sicheren Zugang zu einem komfortablen Nachweis über den eigenen Gesundheitsstatus. Da dieser elektronische Nachweis auch mehr Reisefreiheit verspricht, haben viele Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die Sommerferien vorgesorgt: Allein im Mai wurden über 110.000 neue Handy-Signaturen vergeben. Damit steigt die Zahl jener, die bereits über das digitale Angebot verfügen auf über 1,9 Millionen Personen. Die Handy-Signatur ist die persönliche Unterschrift im Internet und der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, insgesamt schafft sie Zugang zu mehr als 200 elektronischen Services aus Wirtschaft und Verwaltung.

Handy-Signatur über FinanzOnline selbst beantragen

Mit den FinanzOnline-Zugangsdaten (Teilnehmer-Identifikation, Benutzer-Identifikation und PIN) kann die Aktivierung der Handy-Signatur bequem online beantragt werden: Dazu meldet man sich mit den eigenen FinanzOnline-Zugangsdaten an, wählt den Menüpunkt "Handy-Signatur aktivieren" und folgt den weiteren Registrierungsschritten. Binnen weniger Tage kommt ein Bestätigungsbrief mit Aktivierungscode und Freischalte-PIN per Post, mit dem die Aktivierung auf FinanzOnline abgeschlossen werden kann.

Eine gültige Handy-Signatur kann mit der App Digitales Amt verbunden werden. Über die Digitales Amt-App kann man – wie über das Bürger-Portal www.oesterreich.gv.at – ohne weitere Anmeldung bei vielen weiteren Behördenportalen (FinanzOnline, Meine SV etc.) einsteigen sowie eine große Anzahl von Amtsservices (Ummeldung; Digitaler BabyPoint) oder auch die Signaturmöglichkeit von PDF-Dokumenten nutzen.

Zu FinanzOnline

Die ID Austria kommt

Die ID Austria als Weiterentwicklung und Nachfolgerin der bewährten Handy-Signatur kann bereits in der aktuellen Pilotphase bei ausgewählten Registrierungsbehörden ausgestellt werden, alle Informationen dazu finden sich auf www.id-austria.gv.at. Die ID Austria bringt eine Erweiterung der digitalen Nutzungsmöglichkeiten mit sich. So wird zurzeit konkret daran gearbeitet, über eine Ausweisplattform digitale Ausweise wie den Führerschein am Mobiltelefon verfügbar zu machen. Der Zugang zur Ausweisplattform ist ausschließlich mittels ID Austria möglich.

Die ID Austria als sicherer Schlüssel zu digitalen Services und digitale Unterschrift wird in der gesamten EU anerkannt. Alle aktiven und bis zum Start des Vollbetriebs der ID Austria aktivierten Handy-Signaturen können dann bei Nutzung digitaler Angebote auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden, die Funktionalität der Handy-Signatur bleibt bestehen. Für die Nutzung der vollen Funktionalitäten der ID Austria (z.B. digitale Ausweise) ist die Registrierung bei einer Passbehörde notwendig.

Digitale Identität kommt in ganz Europa

Die Europäische Kommission hat gestern, Donnerstag, einen Rahmen für eine europäische digitale Identität (EUid) vorgeschlagen, die allen Bürger/innen, Einwohner/innen und Unternehmen in der EU zur Verfügung stehen wird. Die Bürgerinnen und Bürger sollen künftig mit einem Klick auf ihrem Handy ihre Identität nachweisen, Dokumente in elektronischer Form weitergeben und mit ihrer in ganz Europa anerkannten nationalen digitalen Identifizierung europaweit Online-Dienste nutzen können. Sehr große Plattformen werden auch verpflichtet sein, die Verwendung der EUid auf Verlangen des Nutzers, beispielsweise zum Nachweis des Alters, zu akzeptieren. Die Verwendung der EUid wird stets im Ermessen des Nutzers liegen, wie die Kommission mitteilte.