Schramböck begrüßt die Einigung zu Internationalem Beschaffungsinstrument - IPI Wettbewerbsgleichheit für EU-Unternehmen gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten bei öffentlichen Ausschreibungen
Das europäische Parlament und der Rat haben gestern über eine Verordnung über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für das öffentliche Beschaffungswesen Einigung erzielt und sich über die Verfahren verständigt, die Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern unterstützen sollen. Das Internationales Beschaffungsinstrument IPI (International Procurement Instrument) gibt der EU die Möglichkeit, mit geeigneten Maßnahmen Druck auf Drittstaaten auszuüben, um Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten den Zugang zu Beschaffungsmärkten im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu öffnen. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck begrüßt diese Einigung: "Durch dieses neue Instrument wird ein "level playing field" im Sinne einer Wettbewerbsgleichheit für EU-Unternehmen gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten hergestellt. Diese profitieren umgekehrt bereits jetzt vom sehr offenen Zugang für Angebote von Waren und Dienstleistungen in den EU-Beschaffungsmärkten."
Diese Einigung verhindere sowohl einen protektionistischen Missbrauch des Instruments als auch unverhältnismäßige Belastungen für die betroffenen Beschaffungsbehörden der Mitgliedsstaaten. So können nationale Beschaffungsverfahren nach wie vor ohne Einmischung der Europäischen Kommission durchgeführt werden und die für Österreich wichtigen Schwellenwerte für die Anwendung von IPI, mit denen seine Treffsicherheit sichergestellt werden kann, konnten gehalten werden.